Mit Rat und Tat an Ihrer Seite

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät auch im Jahr 2023 Ratsuchende dreimal monatlich in ihrer Nebenstelle Markkleeberg in der Rathausstraße 13 zu allen verbraucherrechtlichen Themen.
Junges Paar sitzt in einer Bankberatung und schaut skeptisch
Off

Auch 2023 ist die Verbraucherzentrale Sachsen für Verbraucher*innen in Markkleeberg da

Vor Ort können so Fragen rund um Telefon- und Internetverträge, zum Versicherungsschutz, Geldanlagen oder versteckten Vertragsfallen individuell beantwortet werden. Natürlich werden auch Beratungen zum aktuell wichtigsten Thema, den Preissteigerungen für Energie, Energiesparen oder zu passenden Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungsvorhaben angeboten.

Jeweils am zweiten, dritten und vierten Dienstag im Monat finden die kostenpflichtigen Beratungen im Zeitraum von 9 bist16 Uhr statt. Voraussetzung ist die vorherige Vereinbarung eines Termins telefonisch unter 0341-6962929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.

  • Rechtsberatung: Jeden zweiten Dienstag im Monat
  • Finanzen und Versicherungen: Jeden dritten Dienstag im Monat
  • Energieberatung: Jeden vierten Dienstag im Monat

Ohne vorher vereinbarten Beratungstermin kann aus organisatorischen Gründen keine Beratung stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.