Mit Rat und Tat an Ihrer Seite

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät auch im Jahr 2023 Ratsuchende dreimal monatlich in ihrer Nebenstelle Markkleeberg in der Rathausstraße 13 zu allen verbraucherrechtlichen Themen.
Junges Paar sitzt in einer Bankberatung und schaut skeptisch
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Auch 2023 ist die Verbraucherzentrale Sachsen für Verbraucher*innen in Markkleeberg da

Vor Ort können so Fragen rund um Telefon- und Internetverträge, zum Versicherungsschutz, Geldanlagen oder versteckten Vertragsfallen individuell beantwortet werden. Natürlich werden auch Beratungen zum aktuell wichtigsten Thema, den Preissteigerungen für Energie, Energiesparen oder zu passenden Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungsvorhaben angeboten.

Jeweils am zweiten, dritten und vierten Dienstag im Monat finden die kostenpflichtigen Beratungen im Zeitraum von 9 bist16 Uhr statt. Voraussetzung ist die vorherige Vereinbarung eines Termins telefonisch unter 0341-6962929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.

  • Rechtsberatung: Jeden zweiten Dienstag im Monat
  • Finanzen und Versicherungen: Jeden dritten Dienstag im Monat
  • Energieberatung: Jeden vierten Dienstag im Monat

Ohne vorher vereinbarten Beratungstermin kann aus organisatorischen Gründen keine Beratung stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.