Mit Rat und Tat an Ihrer Seite

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät auch im Jahr 2023 Ratsuchende dreimal monatlich in ihrer Nebenstelle Markkleeberg in der Rathausstraße 13 zu allen verbraucherrechtlichen Themen.
Junges Paar sitzt in einer Bankberatung und schaut skeptisch
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Auch 2023 ist die Verbraucherzentrale Sachsen für Verbraucher*innen in Markkleeberg da

Vor Ort können so Fragen rund um Telefon- und Internetverträge, zum Versicherungsschutz, Geldanlagen oder versteckten Vertragsfallen individuell beantwortet werden. Natürlich werden auch Beratungen zum aktuell wichtigsten Thema, den Preissteigerungen für Energie, Energiesparen oder zu passenden Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungsvorhaben angeboten.

Jeweils am zweiten, dritten und vierten Dienstag im Monat finden die kostenpflichtigen Beratungen im Zeitraum von 9 bist16 Uhr statt. Voraussetzung ist die vorherige Vereinbarung eines Termins telefonisch unter 0341-6962929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.

  • Rechtsberatung: Jeden zweiten Dienstag im Monat
  • Finanzen und Versicherungen: Jeden dritten Dienstag im Monat
  • Energieberatung: Jeden vierten Dienstag im Monat

Ohne vorher vereinbarten Beratungstermin kann aus organisatorischen Gründen keine Beratung stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.