Vogtland: Beratungsbus bringt Verbraucherschutz in 16 Orte

Pressemitteilung vom
Erfolgreiche Bilanz: Mobile Beratung der Verbraucherzentrale Sachsen im Vogtland
Beraterin vor dem Beratungsbus für das Vogtland
Off

Seit dem Jahresanfang rollt der rote Beratungsbus der Verbraucherzentrale Sachsen nun durch fünf weitere Kommunen im Vogtland und hat seitdem zahlreiche Ratsuchende erreicht. Die mobile Beratung, die im Sommer 2023 als Pilotprojekt gestartet ist, erfreut sich großer Beliebtheit. Allein in Reichenbach wurden in den ersten Monaten des Jahres 77 individuelle Beratungen durchgeführt, zusätzlich zu vier Veranstaltungen, an denen knapp 150 Ratsuchende teilnahmen. Reichenbach ist einer von 16 Orten, den der rote Beratungsbus im Vogtland regelmäßig anfährt. Die positive Resonanz aus der Bevölkerung zeigt, dass der Bedarf an unabhängiger Beratung groß ist.

Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach: „Die mobile Beratung im Vogtland und Erzgebirge wurde vom ersten Tag an mit Freude und Dankbarkeit von den Verbrauchern aufgenommen. Der Verbraucherzentrale Sachsen ist es mit diesem Projekt gelungen, zahlreiche 'weiße Flecken' auf der Landkarte mit Beratungsangeboten zu versorgen.

"Das Angebot schließt eine wichtige Lücke im ländlichen Raum, indem es durch vor-Ort-Angebote die Bürgerinnen und Bürger mit notwendiger Beratung und Unterstützung versorgt. Das gibt Sicherheit und trägt zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land bei“, begrüßt auch Vizepräsidentin und vogtländische Wahlkreisabgeordnete Yvonne Magwas das neue Angebot.

Besonders nachgefragt waren und sind Themen wie Heizkostenabrechnungen, Kaufverträge, Werkverträge im Hausbau, Widerruf von Verträgen und weitere. Perspektivisch werden auch Themen wie Vorsorge, Mietrecht und andere rechtliche Aspekte an Bedeutung gewinnen.

Einige bemerkenswerte Fälle bleiben besonders in Erinnerung, darunter der Bücherfall aus Auerbach, in dem insgesamt 96.000 Euro für Bücher ausgegeben wurden, die nicht so wertvoll sind wie angepriesen. Das Beratungsteam konnte zwei Verträge rückgängig machen und einen widerrufen. Des Weiteren konnten die Verbraucherschützerinnen bei einem Fall, in dem 39.000 Euro durch einen Fake-Anruf unbefugt vom Konto abgebucht wurden, erfolgreich über die Sparkasse Vogtland das Geld zurückholen.

Das Feedback der Bürgerinnen und Bürger zeigt die Wertschätzung für das Projekt: "Das ist aber schön, dass es jetzt diese Möglichkeit gibt", äußerte sich ein Betroffener. Ein anderer betonte: "Damit sparen wir uns den Weg in die Beratungsstelle." Die mobile Beratung wird als moderne und wichtige Ergänzung des Angebots der Verbraucherzentrale Sachsen wahrgenommen.

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen: „Die Verbraucherzentrale Sachsen kann heute ein erstes Zwischenfazit ziehen. Die gute Resonanz freut uns sehr. Wir sind der Politik, die die mobile Beratung ermöglicht, sehr dankbar, insbesondere auch dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Beratungstermine können online oder telefonisch vereinbart werden:
Online: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung
Telefon: 0341 – 696 29 29.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.