1N Telecom GmbH: Gerichtsurteil stärkt Verbraucherrechte

Pressemitteilung vom
Seit Juni 2023 wenden sich vermehrt besorgte Verbraucher*innen an die Verbraucherzentrale Sachsen. Häufig berichten sie von Forderungen, die entweder Schadensersatzzahlungen betreffen oder von ungenutzten Telefonanschlüssen, die angeblich bei 1N Telecom bestehen sollen. Ein Urteil stärkt nun die Rechte von Betroffenen.
Widerruf und Kontaktaufnahme sind nicht möglich
Off

Wichtiger Erfolg gegen unrechtmäßige Telefonverträge und fiktive Forderungen

Viele dieser Fälle haben eines gemeinsam: Die Betroffenen sind ursprünglich Kund*innen der Telekom und wurden durch missverständliche Postwurfsendungen zum vermeintlichen Wechsel bewegt – obwohl sie nie die Absicht hatten, ihren Vertrag bei der Telekom zu kündigen.

Der Verbraucherzentrale Sachsen liegt nun ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Leipzig vor (Aktenzeichen 109 C 1409/24), dass durch die Postwurfsendungen der 1N Telecom GmbH im April 2023 eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorgetäuscht wurde.

„Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass hier kein Vertrag mit 1N Telekom zustande gekommen ist. Die Urteilsbegründung ist sehr deutlich.“ erklärt Beate Landgraf, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

„Leider hört die 1N Telecom trotz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und diverser Klageverfahren nicht auf, Verbraucher*innen immer wieder mit Postwurfsendungen zu überziehen“, informiert Landgraf. Auch scheuen viele Betroffene den Klageweg und zahlen lieber. Das Urteil ist nun ein weiteres Argument keine Zahlung an 1N Telecom zu leisten.

Der Bundesverband prüft zudem eine Sammelklage: Betroffene können sich an einer kurzen Umfrage unter www.sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom beteiligen. 

Wer Fragen zu solchen oder ähnlichen Verträgen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Terminbuchungen sind online unter:  www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung                          oder telefonisch unter 0341 / 696 2929 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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