1N Telecom: Verbraucherzentrale Bundesverband startet Sammelklage

Pressemitteilung vom
Jetzt eintragen und Geld zurückholen: Verbraucher*innen können sich ab sofort in das Klageregister eintragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Betroffene bei der Prüfung ihrer Teilnahme und hilft, unrechtmäßig gezahltes Geld zurückzufordern.
Ein älteres Paar sitzt gemeinsam vor einem Laptop und wirkt konzentriert. Der Mann trägt eine Brille und ein graues Oberteil, die Frau hat kurze graue Haare und trägt eine Brille sowie eine gestreifte Bluse. Im Hintergrund steht auf violettem Hintergrund die Frage: "Getäuscht vom Telefonanbieter?" sowie ein Aufruf zur Beschwerde. Orangefarbene grafische Elemente umrahmen das Paar.
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Verwechslungsgefahr: Die 1N Telecom GmbH verschickte Angebote, die leicht mit Schreiben der Deutschen Telekom verwechselt werden konnten. Viele Verbraucher*innen schlossen dadurch unbeabsichtigt neue Verträge ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich seit dem 19. Februar 2026 in das Klageregister eintragen.

Unberechtigter Schadensersatz von 420 Euro

Mit seinen Schreiben lockte das Unternehmen viele Verbraucher*innen in neue Verträge. Oft wurde der Irrtum erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erkannt. Verweigerten Verbraucher*innen die Portierung ihrer Rufnummer, erhielten sie daraufhin von 1N Telecom die Kündigung.

Damit war die Angelegenheit jedoch nicht erledigt: „Das Unternehmen stellte den Betroffenen anschließend pauschalen Schadensersatz in Höhe von 420 Euro in Rechnung. Aus Angst und Unsicherheit haben viele Verbraucher*innen diese Summe bereits gezahlt“, sagt Beate Saupe, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Sammelklage soll Geld zurückholen

Die Verbraucherzentralen beobachten das Geschäftsmodell des Anbieters bereits seit geraumer Zeit und halten diese Forderung für unberechtigt. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband gerichtlich feststellen lassen, dass die Ansprüche des Unternehmens unzulässig sind und bereits gezahltes Geld für Verbraucher*innen zurückholen. „Wir begrüßen daher den Vorstoß unseres Bundesverbandes“, so Beate Saupe.

Betroffene Verbraucher*innen können sich ab sofort im Klageregister beim Bundesamt für Justiz für die Sammelklage eintragen. Alle Informationen zum Ablauf sowie ein Klage-Check zur Prüfung der Beteiligungsmöglichkeit finden sich unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/verfahren/1n-telecom.

Individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Sachsen nutzen

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt allen Betroffenen, die Teilnahme an der Sammelklage zu prüfen und sich dem Verfahren anzuschließen. Sie unterstützt dabei nicht nur bei der Eintragung ins Klageregister, sondern berät auch zu allen weiteren Problemen mit der 1N Telecom. Termine können online oder telefonisch unter 0341 6962929 vereinbart werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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