Abbuchungen am laufenden Band

Pressemitteilung vom
Unbemerkte Kontobelastungen und teils tägliche Anrufe: Eine Seniorin aus dem Vogtland verlor über Jahre viel Geld. Die Verbraucherzentrale in Auerbach konnte hunderte Euro zurückholen und warnt vor der Herausgabe persönlicher Daten am Telefon.
Person legt bei Anruf einer unbekannten Nummer auf
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Als Frau E. aus dem Oberen Vogtland zwischen den Feiertagen erkrankte, halfen ihr Angehörige im Alltag – und entdeckten dabei Ungewöhnliches. Bei der Sichtung der Kontoauszüge zeigte sich, dass seit 2020 regelmäßig Abbuchungen vom Konto der Seniorin vorgenommen worden waren, teilweise bis zu 26 Mal im Monat.

Monat für Monat hohe finanzielle Verluste

Von Lottogesellschaften über dubiose Gesundheitsfirmen bis hin zu Rentenversprechen – rund 800 Euro verschwanden monatlich vom Konto der Seniorin. In vielen Fällen wusste Frau E. nicht einmal, um welche Firmen es sich handelte.

„Frau E. hat leider wiederholt bereitwillig ihre Kontodaten herausgegeben und sich dadurch finanziell stark belastet“, erklärt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Auerbach. Die Seniorin erhielt mitunter mehrere Anrufe pro Tag von verschiedenen Dienstleistern.

Keine Daten weitergeben – Kontoauszüge regelmäßig prüfen

Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale in Auerbach wurden alle auf den Kontoauszügen erkennbaren Firmen kontaktiert. Verträge wurden widerrufen oder angefochten, Einzugsermächtigungen entzogen. „So konnten mehrere hundert Euro zurückgebucht werden, da die entsprechenden Fristen noch nicht abgelaufen waren“, berichtet Heike Teubner.

Die Verbraucherzentrale rät: Niemals persönliche Daten am Telefon preisgeben und Kontoauszüge regelmäßig prüfen. Unklare oder ungewollte Abbuchungen sollten innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden.

Wer Hilfe beim Beenden solcher Verträge benötigt, kann sich vertrauensvoll an die Verbraucherzentrale in Auerbach, Plauensche Straße 7, wenden. Termine können online oder telefonisch unter 03744 219641 vereinbart werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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