Aggressive Post für angeblichen Telefonsex

Pressemitteilung vom
In Zwickau und Umgebung erhalten Verbraucher Mahnungen und Rechnungen für Erotikdienstleistungen. Die Verbraucherzentrale informiert zum Umgang mit unrechtmäßigen Inkasso-Forderungen.
Eine Frau im Kleid tippt auf ihrem Smartphone.

Klassiker unter den Abzockschreiben scheinbar weiterhin lukrativ

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Das Drohszenario ist seit Jahren unverändert: Betroffene der dreisten Masche werden mit dem Vorwurf konfrontiert, einen „Service für Erwachsene“ angerufen zu haben. Die Forderung für diese Dienstleistung beträgt in der ersten Rechnung 90 Euro. In den dann folgenden Mahnungen werden Beträge für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“ plus Verzugskosten bis zu 198 Euro geltend gemacht.

Neu ist, dass die Zahlungen seit einiger Zeit in bar oder per Verrechnungsscheck an diverse Postfächer nach Tschechien oder die Slowakei gesendet werden sollen. Darüber hinaus hat sich die unangenehme Masche seit vielen Jahren nicht verändert. Sogar Stil und Layout bleiben bestehen. „Bei den Namen der angeblichen Firmen wird jedoch besonders kreativ gearbeitet. Die Beschwerden der letzten zwölf Monate, richten sich gegen ARVEX, ARMEX, KOWAS Inkasso, EVORA, TELSTAR und TELESMART. 2009 nannte sich die Firma noch TRC Multimedia und MC Multimedia. In der Zwischenzeit wurden weitere mehrere Dutzend Namen registriert“, erklärt Sigrid Woitha, Leiterin der Verbraucherzentrale Zwickau.

Während die Mehrheit der Ratsuchenden bereits ahnt, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist, weil eine derartige Rufnummer nie gewählt wurde, gibt es auch Verbraucher, die bereits eine Zahlung geleistet haben. „Was dann in der Regel folgt, ist eine Flut an Mahnungen, um weiteres Geld einzutreiben“, so Woitha. In diesen Fällen haben die Betroffenen erfahrungsgemäß tatsächlich derartige Festnetz- oder Mobilfunkrufnummern gewählt, so dass aus Angst und Scham vorschnell gezahlt wird. „Die Masche scheint über viele Jahre lukrativ und sichert so das Fortbestehen dieser Abzocke. Verbraucher sollten sich unbedingt Unterstützung und Informationen einholen und kein Geld ins Ausland versenden.“, rät Woitha.

Warum eine Zahlungspflicht auch nach getätigten Telefonaten nicht besteht, erklären die Expertinnen der Verbraucherzentrale Zwickau im Rahmen der persönlichen Beratung. Auch weitere Schritte, wie eine Meldung bei der Bundesnetzagentur oder eine Strafanzeige, werden dann besprochen. Termine können telefonisch unter 0375 - 294 279 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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