Post von Inkassobüros verunsichert nach wie vor Vogtländer
Es vergeht fast keine Woche, in der es in der Verbraucherzentrale Auerbach keine Nachfragen zu Forderungen von Inkassobüros gibt. Betroffene reagieren in der Regel verunsichert auf solche Schreiben und nicht wenige meinen, dass die Zahlung einer ungeprüften Forderung dazu führt, dass künftig keine weiteren Schreiben zugestellt werden.
Die Verbraucherzentrale in Auerbach warnt aber davor, den Zahlungsaufforderungen nicht auf den Grund zu gehen. Vielfach stellt sich heraus, dass es sich gar nicht um ein zugelassenes Inkassobüro handelt oder dass die Forderung gar nicht existiert. Betroffene sollten vor allem darauf achten, dass die Rechtsgrundlage für das Schreiben nachvollziehbar ist. Man muss sich also die Frage stellen, ob man jemals eine vertragliche Bindung mit dem Gläubiger eingegangen ist.
Ein weiterer Hinweis, der zur Vorsicht verpflichtet, sind Zahlungsaufforderungen, die ins Ausland geleistet werden sollen. Dies ist leicht an den meist beigefügten Überweisungsbelegen erkennbar. Die Länderkennung der IBAN gibt Aufschluss darüber, wo der Empfänger seinen Sitz hat. Auch ein Blick auf den Text des Schreibens kann sich lohnen. Ist es mit zahlreichen Rechtsschreibfehlern und grammatikalisch fragwürdig formuliert, sollte man der Sache besser auf den Grund gehen, um keine unnötigen Zahlungen auf den Weg zu bringen. Unter gar keinen Umständen sollte man sich von Drohungen, wie zum Beispiel einer Pfändung, einschüchtern lassen.
Fragen zu Inkassoforderungen und wie im Einzelfall damit umgegangen werden sollte, beantwortet gerne die Verbraucherzentrale in Auerbach unter 03744 - 21 96 41 oder vermittelt dort einen persönlichen Termin.