Bei Inkassoschreiben ist Vorsicht geboten

Pressemitteilung vom
Die Fälle zu unseriösen Inkasso-Dienstleistern nehmen kein Ende. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Umgang mit unberechtigen Inkasso-Forderungen.
Tastatur mit dem Schriftzug Inkasso

Post von Inkassobüros verunsichert nach wie vor Vogtländer

Off

Es vergeht fast keine Woche, in der es in der Verbraucherzentrale Auerbach keine Nachfragen zu Forderungen von Inkassobüros gibt. Betroffene reagieren in der Regel verunsichert auf solche Schreiben und nicht wenige meinen, dass die Zahlung einer ungeprüften Forderung dazu führt, dass künftig keine weiteren Schreiben zugestellt werden.

Die Verbraucherzentrale in Auerbach warnt aber davor, den Zahlungsaufforderungen nicht auf den Grund zu gehen. Vielfach stellt sich heraus, dass es sich gar nicht um ein zugelassenes Inkassobüro handelt oder dass die Forderung gar nicht existiert. Betroffene sollten vor allem darauf achten, dass die Rechtsgrundlage für das Schreiben nachvollziehbar ist. Man muss sich also die Frage stellen, ob man jemals eine vertragliche Bindung mit dem Gläubiger eingegangen ist.

Ein weiterer Hinweis, der zur Vorsicht verpflichtet, sind Zahlungsaufforderungen, die ins Ausland geleistet werden sollen. Dies ist leicht an den meist beigefügten Überweisungsbelegen erkennbar. Die Länderkennung der IBAN gibt Aufschluss darüber, wo der Empfänger seinen Sitz hat. Auch ein Blick auf den Text des Schreibens kann sich lohnen. Ist es mit zahlreichen Rechtsschreibfehlern und grammatikalisch fragwürdig formuliert, sollte man der Sache besser auf den Grund gehen, um keine unnötigen Zahlungen auf den Weg zu bringen. Unter gar keinen Umständen sollte man sich von Drohungen, wie zum Beispiel einer Pfändung, einschüchtern lassen.

Fragen zu Inkassoforderungen und wie im Einzelfall damit umgegangen werden sollte, beantwortet gerne die Verbraucherzentrale in Auerbach unter 03744 - 21 96 41 oder vermittelt dort einen persönlichen Termin.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.