Betrugsversuch per Mail bei der Verbraucherzentrale Plauen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Plauen erhält täglich E-Mails: Von Beschwerden und Terminanfragen über Informationen der Stadt und des Vogtlandkreises bis hin zu Werbung aller Art. Stutzig wurde Jasmin Trautloft, Leiterin der Beratungsstelle jedoch, als die E-Mail einer bekannten Direktbank im Mail-Eingang erschien.
Phishing Mails Erkennen
Off

„Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass es eine Kommunikation zu einer noch offenen Verbraucheranfrage sei“, so Trautloft. Schnell erkannte die gelernte Bankerin jedoch die ihr gut bekannten Anzeichen einer sogenannten „Phishing-Mail“.
 
„Die Indizien, auf die wir unseren Verbraucher*innen eindringlich aufmerksam machen, waren alle vorhanden. In der Mailadresse des Versenders fand sich hinter dem angeblichen Banknamen ein weiterer Verweis, der auf eine andere Website führt. Die Anrede mit sehr geehrter Kunde und ein eingebauter, sehr einfach wirkender Link, sprechen Bände.“ so Trautloft.
 
In der Mail wurde die Verbraucherzentrale von ihrer angeblichen Direktbank, bei der sie im Übrigen gar nicht Kunde ist, darüber informiert, dass auf Grund einer neu eingeführten EU-Zahlungsrichtline die persönlichen Daten bestätigt werden müssten. Da die Verbraucherzentrale dies noch nicht getan habe, wäre nun die Karte vorsorglich gesperrt worden und könne erst nach der Bestätigung durch den angehängten Link wieder freigeschaltet werden. „Zusätzlich bauen die Betrüger Druck auf, in dem sie mit einer kostenpflichtigen Prüfung drohen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen die angeblich notwendige Bestätigung erfolge“, so die Leiterin weiter.
 
Mit solchen E-Mails werden Verbraucher*innen über Klick auf den Link auf Internetseiten geleitet, die der eigentlichen Bank täuschend ähnlich sehen. Dort geben sie dann die Anmeldedaten ihrer Bank ein und öffnen somit Betrügern die Tür zu Ihrem Konto. Regelmäßig kommt es so zu unrechtmäßigen Verfügungen auf dem Konto des Betroffenen, nicht selten im vierstelligen Bereich. „Aus diesem Grund sollten E-Mails Ihrer angeblichen Bank grundsätzlich gut geprüft und Links nicht angeklickt werden“, warnt Trautloft. Betroffene können sich an die Verbraucherzentrale Plauen wenden und bei Unsicherheit dort jederzeit Rat einholen.
 
Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.