Das Geschäft mit der Scham

Pressemitteilung vom
Im Erzgebirgskreis erhalten Verbraucher Mahnungen und Rechnungen für Erotikdienstleistungen. Die Verbraucherzentrale informiert zum Umgang mit unrechtmäßigen Inkasso-Forderungen.
Eine Frau im Kleid tippt auf ihrem Smartphone.

Falsche Mahnungen für Telefonsex verunsichern die Menschen in der Region

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Rechnungen und Mahnungen für erotische Dienstleistungen und einen Service für besondere sexuelle Ansprüche machen aktuell die Runde im Erzgebirge. In den meisten Fällen flattern postalische Schreiben in die Briefkästen der Betroffenen. So auch bei einem Verbraucher aus Johanngeorgenstadt, welcher gleich zwei Rechnungen erhielt: Eine der Firma AVOTEX und eine von TELPAY, beide mit maßgeblichem Sitz in Tschechien. Die Gebühren von jeweils 90 Euro sollten in Form von Bargeld per Post mit einem Einschreiben verschickt werden. Der Betroffene konnte anhand seiner Einzelverbindungsnachweise beweisen, dass er zu diesen Zeiten keinerlei Anrufe getätigt hatte. Dennoch bekam er weitere Mahnungen, die mittlerweile auf jeweils 198 Euro gestiegen waren. Zusätzlich wurde der Druck durch die Androhung „weiterer Maßnahmen“ und „negativer Einträge“ erhöht.

„Angst ist kein guter Berater. Auch wenn die aufgebaute Drohkulisse und die Angst vor Bloßstellung oder öffentlicher Demütigung groß ist, sollten Betroffene nur zahlen, wenn sie auch tatsächlich eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen haben“, erklärt Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue. „Das Konto im Ausland, die Aufforderung Geld per Post zu versenden und nicht zu Letzt die angebliche Dienstleistung selbst sind starke Indizien für unseriöse Geschäftemacher, die sich bereichern wollen“, so Woldt weiter.

Wer sich dennoch unsicher ist, ob eine Forderung berechtigt ist, kann sich vertrauensvoll und diskret an die Experten der Verbraucherzentrale in Aue wenden. Termine können unter der Rufnummer 03771 - 251000 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

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