Dreiste Fake-Inkassoschreiben

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Umgang mit falschen Inkasso-Forderungen.
Tastatur mit dem Schriftzug Inkasso

Wie mit Drohungen und falschen Angaben das schnelle Geld gemacht werden soll

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Wenn ein seriös aufgemachtes Inkassoschreiben im Briefkasten wartet, ist der Schreck bei Vielen erstmal groß. Insbesondere wenn direkt mit Vollstreckung und Pfändung des Einkommens gedroht wird und die geforderte Summe recht hoch ist. So auch bei einem Verbraucher aus Weißwasser, der sich die Forderung von insgesamt 499,40 Euro nicht erklären konnte und Rat bei der Verbraucherzentrale suchte.

Das Inkassoschreiben der Firma Arcandor AG mit der Adresse Kurfürstendamm in Berlin mutete seriös an und wies auch eine Registrierung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz auf. Zusätzlich war angegeben, dass die Arcandor AG Mitglied im  Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. sei.

„All dies konnten wir im Rahmen der persönlichen Beratung entkräften und dem Betroffenen die Sorgen nehmen“, erklärt Judith Sibilla von der Verbraucherzentrale in Weißwasser. Die Firma ist weder im Rechtsdienstleistungsregister registriert noch ist sie Mitglied im angegebenen Bundesverband. „Ganz im Gegenteil. Dieser Bundesverband hat nach Rücksprache sogar mitgeteilt, dass sie selbst Strafanzeige gegen diese Firma erstattet haben“, weiß Sibilla. 

Erstes Warnsignal bei unseriösen Inkassoschreiben kann die Aufforderung zur Zahlung ins Ausland sein. Wie in diesem Fall in die Slowakei. Auch einen schnellen Check im Rechtsdienstleistungsregister, ob der Absender wirklich registriert ist, kann jeder selbst vornehmen. Ein seriöses Inkassobüro setzt auch angemessene Fristen zum Ausgleich der Forderung. Wer unsicher ist, sollte sich unabhängigen Rat bei einem Experten holen. Beispielsweise bei der Verbraucherzentrale in Weißwasser. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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