SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Dreistes Fake-Inkassoschreiben

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Umgang mit falschen Inkasso-Forderungen.
Tastatur mit dem Schriftzug Inkasso

Wie mit Drohungen und falschen Angaben das schnelle Geld gemacht werden soll

Off

Wenn ein seriös aufgemachtes Inkassoschreiben aus dem Briefkasten geholt wird, dann ist der Schreck erst einmal groß. Insbesondere wenn mit Vollstreckung und Pfändung des Einkommens gedroht wird und die geforderte Summe sich in einer realistischen Höhe bewegt. So es einem Verbraucher aus Nordsachsen ergangen, der sich die Forderung von insgesamt 292,85 Euro nicht erklären konnte und Rat bei der Verbraucherzentrale in Torgau suchte.

Das Inkassoschreiben der Firma Korth Inkasso mit der Adresse Neuer Wall 88, 20354 Hamburgc mutete auf den ersten und auch auf den zweiten Blick seriös an. „Allerdings konnten wir im Rahmen der persönlichen Beratung jedoch klarstellen, dass das Schreiben nicht echt ist und damit dem Betroffenen die Sorgen nehmen“, erklärt André Fritzsche von der Verbraucherzentrale in Torgau.

Neben der realistischen Forderungssumme deutete auch die deutsche Kontoverbindung auf ein ernstzunehmendes Inkassoschreiben. „Die Firma ist aber weder im Rechtsdienstleistungsregister registriert noch stimmt die ausgewiesen Umsatzsteuer ID aus dem Schreiben des Inkassoanbieters“, erklärt Fritzsche. „Merkwürdig erschien zudem das überflüssige „c“ am Ende des Wortes Hamburg.“

Einen schnellen Check im Rechtsdienstleistungsregister, ob der Absender wirklich registriert ist, kann jeder selbst vornehmen. Ein seriöses Inkassobüro setzt angemessene Fristen zum Ausgleich der Forderung. Wer trotzdem unsicher ist, sollte sich unabhängigen Rat einholen. Beispielsweise bei der Verbraucherzentrale in Torgau. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.