Dreistes Fake-Inkassoschreiben

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Umgang mit falschen Inkasso-Forderungen.
Tastatur mit dem Schriftzug Inkasso

Wie mit Drohungen und falschen Angaben das schnelle Geld gemacht werden soll

Off

Wenn ein seriös aufgemachtes Inkassoschreiben aus dem Briefkasten geholt wird, dann ist der Schreck erst einmal groß. Insbesondere wenn mit Vollstreckung und Pfändung des Einkommens gedroht wird und die geforderte Summe sich in einer realistischen Höhe bewegt. So es einem Verbraucher aus Nordsachsen ergangen, der sich die Forderung von insgesamt 292,85 Euro nicht erklären konnte und Rat bei der Verbraucherzentrale in Torgau suchte.

Das Inkassoschreiben der Firma Korth Inkasso mit der Adresse Neuer Wall 88, 20354 Hamburgc mutete auf den ersten und auch auf den zweiten Blick seriös an. „Allerdings konnten wir im Rahmen der persönlichen Beratung jedoch klarstellen, dass das Schreiben nicht echt ist und damit dem Betroffenen die Sorgen nehmen“, erklärt André Fritzsche von der Verbraucherzentrale in Torgau.

Neben der realistischen Forderungssumme deutete auch die deutsche Kontoverbindung auf ein ernstzunehmendes Inkassoschreiben. „Die Firma ist aber weder im Rechtsdienstleistungsregister registriert noch stimmt die ausgewiesen Umsatzsteuer ID aus dem Schreiben des Inkassoanbieters“, erklärt Fritzsche. „Merkwürdig erschien zudem das überflüssige „c“ am Ende des Wortes Hamburg.“

Einen schnellen Check im Rechtsdienstleistungsregister, ob der Absender wirklich registriert ist, kann jeder selbst vornehmen. Ein seriöses Inkassobüro setzt angemessene Fristen zum Ausgleich der Forderung. Wer trotzdem unsicher ist, sollte sich unabhängigen Rat einholen. Beispielsweise bei der Verbraucherzentrale in Torgau. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.