Falsche Forderung, echter Schock

Pressemitteilung vom
Ein dubioses Inkassobüro verlangt 14.000 Euro für angebliche Lottoschulden und droht mit Kontopfändung und Schufa-Einträgen. Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt: Nicht zahlen – und keinesfalls einschüchtern lassen.
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens
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Mehrere Verbraucher*innen haben sich in den vergangenen Tagen an die Verbraucherzentrale in Auerbach gewandt, nachdem sie beunruhigende Inkassoschreiben eines angeblichen Büros aus Augsburg erhalten hatten. Die Schreiben stammen von einer Firma namens „Dasinkasso“, die, nach eigenen Angaben, offene Forderungen aus Lottospielverträgen der „Euromillion-Lotterie“ eintreiben möchte.

In einem besonders drastischen Fall wurde einer Vogtländerin eine angebliche Forderung in Höhe von 14.000 Euro mitgeteilt – telefonisch im Nachgang zum Schreiben. Die Betroffene suchte völlig verängstigt die Beratungsstelle auf. Besonders beunruhigend: Im Schreiben war die korrekte Kontonummer der Frau angegeben, was bei ihr die Sorge auslöste, dass tatsächlich eine Kontopfändung erfolgen könnte. Genau mit solchen Drohungen – Pfändung, Schufa-Eintrag, gerichtliche Schritte – arbeitet das Inkassoschreiben, um massiven Druck aufzubauen.

Eine Prüfung ergab: Das Inkassobüro ist nicht im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister gelistet – ein zwingendes Kriterium für seriöse Inkassobüros. Auch die im Schreiben genannten Rechtsanwälte sind zwar online auffindbar, jedoch nicht dem Standort Augsburg zuzuordnen. Darüber hinaus enthält das Schreiben ungewöhnliche Abkürzungen und Formulierungen, die auf betrügerische Absichten hindeuten.

„Betroffene sollen durch gezielte Verunsicherung zur Zahlung nichtexistierender Forderungen bewegt werden“, sagt Heike Teubner, Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Solche Praktiken sind leider keine Einzelfälle und kommen in verschiedensten Varianten vor.“

Die Verbraucherzentrale empfiehlt:

  • Keine Panik! Prüfen Sie das Schreiben in Ruhe.
  • Nicht zahlen, nicht anrufen. Kontaktieren Sie das Inkassobüro keinesfalls voreilig, ohne rechtliche Beratung einzuholen.
  • Fordert man Geld für unbekannte Verträge? Wenn Sie sich an keinen Vertrag erinnern, besonders bei Lotterien oder Gewinnspielen: skeptisch bleiben!
  • Nicht unter Druck setzen lassen! Drohungen mit Kontopfändung oder SCHUFA-Einträgen sind bei echten Forderungen formal geregelt – sie erfolgen nicht per Drohbrief.
  • Persönliche Daten prüfen. Auch wenn Daten wie Kontonummern stimmen: Das heißt nicht, dass eine Forderung berechtigt ist.
  • Beratung einholen! Im Zweifelsfall: Verbraucherzentrale kontaktieren, bevor Sie reagieren.
     

Bei Fragen zu Inkassoschreiben oder zum Widerruf von Lottoverträgen hilft die Verbraucherzentrale in Auerbach weiter. Termine können telefonisch unter 03744-21 96 41 vereinbart werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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