Klage gegen Commerzbank: Keine Chance für Negativzinsen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das neue Verwahrentgelt der Commerzbank für rechtswidrig und ruft Betroffene zur Teilnahme an der Sammelklage auf. Nach Ansicht der Verbraucherschützer*innen verstößt die Wiedereinführung gegen das jüngste BGH-Urteil zu Negativzinsen.
Prozentzeichen wandert Treppe runter
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Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig. Auf Girokonten dürfen sie nur erhoben werden, wenn dies transparent vereinbart wurde. Auch die Commerzbank wurde in dem Fall verurteilt (Az. XI ZR 183/23). Im Mai führte sie überraschend erneut Negativzinsen bei einigen Girokonten ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Umsetzung für unzulässig. Sie klagt gegen eine der größten Privatbanken Deutschlands und ruft Betroffene auf, sich der Sammelklage anzuschließen.

„Berechnung des Entgelts höchst intransparent“

Statt die Negativzinsen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzuhalten, informierte die Commerzbank lediglich mit einem unscheinbaren Kundenschreiben über deren Wiedereinführung. In dieser sogenannten „Entgeltinformation“ heißt es, dass Kund*innen ab 50.000 Euro Guthaben künftig ein Verwahrentgelt von 0,5 % pro Jahr zahlen müssen.

„Verbraucher müssen sehr genau hinschauen, um zu verstehen, was das konkret bedeutet. Problematisch ist aber vor allem, dass die Berechnung des Entgelts höchst intransparent bleibt“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

Grundlagen der Zinsberechnung sind unklar

Die Bank will die Guthaben ihrer Kund*innen zusammenrechnen, ohne negative Salden zu berücksichtigen. Die Grundlage der Zinsberechnung: der monatliche Durchschnittsbetrag über 50.000 Euro.

„Allerdings ist unklar, wie dieser monatliche Durchschnittsbetrag berechnet werden soll, und es bleibt offen, an welchen Tagen und Uhrzeiten die relevanten Kontostände ermittelt werden. Das sind aber wichtige Informationen, um die Zinsberechnung nachvollziehen zu können“, so Michael Hummel weiter.Der BGH hat klargestellt: Negativzinsen auf Girokonten sind nur zulässig, wenn sie transparent vereinbart wurden. „Wir sind überzeugt, dass dies hier nicht der Fall ist.“

Betroffene können sich an Sammelklage beteiligen

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deshalb beim Oberlandesgericht Frankfurt eine Unterlassungsklage gegen die Commerzbank eingereicht und bereitet eine Sammelklage vor, damit betroffene Kund*innen ihre unrechtmäßig einbehaltenen Beträge zurückfordern können.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  1. Privatgirokonto bei der Commerzbank
  2. Erhalt der genannten Entgeltinformation
  3. Abbuchungen vom Konto aufgrund dieser Entgeltinformation
     

Alle wichtigen Informationen sowie das Anmeldeformular zur geplanten Sammelklage sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/sammelklage-commerzbank

Betroffene Verbraucher*innen können sich auch zu ihren individuellen Ansprüchen beraten lassen. Die Unterlagen für die Sammelklage können ebenfalls an dieser Stelle eingereicht werden. Termine können online oder telefonisch unter 0341 6962929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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