Wiederufsbelehrung fehlerhaft
Viele Verbraucher*innen erhalten aktuell Schreiben von „Kundendienst LBT“ aus Bamberg über angebliche Verträge mit der LottoBlock Vorteilsgemeinschaft für die EuroMillionen-Lotterie. Auch Frau A. aus Leipzig sollte 96 Euro monatlich zahlen – obwohl sie sich an einen solchen Vertrag nicht erinnern kann.
„Frau A. hat den Vertrag richtig widerrufen, denn es handelt sich um kein legitimes Abonnement“, erklärt Beate Landgraf von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch die Widerrufsbelehrung von LottoBlock ist fehlerhaft: „Die Widerrufsfrist beginnt immer mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, nicht wie in diesem Fall nach der Ausstellung in Textform.“
Rückbuchung über die Bank möglich
Das Widerrufsformular fehlt ebenfalls, daher gilt das Widerrufsrecht für Frau A. länger als üblich – zwölf Monate und 14 Tage nach Kenntnis. „Die Hinweise zu den Widerrufsfolgen sind außerdem völlig unverständlich und wirken maschinell übersetzt, da das Unternehmen in Bulgarien sitzt“, sagt Beate Landgraf.
Bei unberechtigten Abbuchungen empfiehlt sich eine Rückbuchung über die Bank. Bei gültigen SEPA-Lastschriften ist dies innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen möglich, bei nicht autorisierten Abbuchungen sogar bis zu 13 Monate.
Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Sachsen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 6962929 vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
