Verbraucherfalle: Überteuerte Bücher

Pressemitteilung vom
Haustürgeschäfte sind nach wie vor ein Ärgernis für Verbraucher*innen. Aktuell ist im raum Leipzig eine Masche mit überteuerten Büchern im Umlauf.
Haustür Vertreter

Abzocke an der Haustür noch immer ein Thema für Ältere

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Wenn Fremde an der Haustür klingeln oder telefonisch Termine zur Vorstellung von Produkten und Dienstleistungen vereinbaren wollen, ist generell Vorsicht geboten. In der letzten Zeit häufen sich in Leipzig wieder Fälle, bei denen vorwiegend ältere Verbraucherinnen und Verbraucher zum Kauf drastisch überteuerter Bücher überredet werden. „Hier geht es um Kaufsummen bis zu unglaublichen 16.000 Euro“, informiert Christiana Hübner-Lauf, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Leipzig. Nicht selten wird gleich ein Finanzierungsvertrag mit abgeschlossen.

Im aktuellen Beispiel einer betagten Leipzigerin, die seit Jahren Kundin einer in Wien ansässigen Firma ist, wurden erneut Bücher angeschafft, um eine bestehende Sammlung zu komplettieren und somit einen Weiterverkauf zu ermöglichen. „Doch vor der Komplettierung und einem etwaigen Verkauf wird dann nochmals zur Kasse gebeten“, schildert Beraterin Hübner-Lauf. Der Vertreter einer im Ruhrgebiet ansässigen Firma wies darauf hin, dass vor dem Verkauf der Bücher ein Betrag von 2.000 Euro vorab an einen Rechtsanwalt zu zahlen sei, damit der Verkauf abgewickelt werden könne. Die alte Dame hat daraufhin verschiedene Verträge geschlossen.

Oft verheimlichen Betroffene aus Scham den Vertragsschluss vor ihren Angehörigen und verpassen dann mögliche Widerrufsfristen. „Anbieter von Matratzen, Lexika, Gesundheitspräparaten oder Zeitungsabonnements nutzen die Gutgläubigkeit der Hochbetagten eiskalt aus, um sich unangemessen zu bereichern“, empört sich Hübner-Lauf und rät, keine falsche Scheu an den Tag zu legen. Die Haustür-Banditen sind psychologisch geschult und äußerst wortgewandt. Die Chancen für eine Rückabwicklung sind oftmals sehr gut und die Erfahrung zeigt, dass Betroffene, die sich wehren, ihr Geld zurückbekommen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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