Sieben Verträge statt der bisherigen zwei
631,73 Euro für fünf neue eSIM-Karten – mit dieser Rechnung wurde ein Plauener überrascht. Eigentlich wollte er lediglich sein Datenvolumen erhöhen. Stattdessen wurden ihm plötzlich sieben Verträge berechnet statt der bisherigen zwei. Da er die zusätzlichen Verträge nie abgeschlossen hatte, ließ er die Abbuchungen zurückbuchen. Die Folge: eine vorzeitige Kündigung und eine noch höhere Inkasso-Forderung.
„Der Betroffene hatte telefonisch um eine Erhöhung seiner Vertragsleistung um 5 GB gebeten. Die nachfolgende Forderung von über 600 Euro für zusätzliche SIM-Karten hielt er deshalb für ein Versehen“, berichtet Jasmin Trautloft, Leiterin der Beratungsstelle in Plauen.
Oft folgen Kündigungen, Inkassoschreiben und hohe Kosten
Der Telefonanbieter reagierte umgehend, sperrte zunächst die bestehenden Verträge – und stellte dennoch Gebühren für diesen Zeitraum in Rechnung. Auch auf Nachfrage der Verbraucherzentrale Sachsen legte er keine Nachweise für die angeblich neu abgeschlossenen Verträge vor. Auf den Widerspruch des Kunden folgten schließlich eine Kündigung zum Vertragsende sowie eine Inkassoforderung über 3.027,59 Euro.
„Telefonische Aufträge im Telekommunikationsbereich müssen immer schriftlich bestätigt werden. Verbraucher*innen sollten genau prüfen, was tatsächlich vereinbart wurde – und ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen, wenn etwas nicht stimmt“, erklärt Jasmin Trautloft.
Wer Verträge behauptet, muss sie auch nachweisen
Die Verbraucherzentrale Plauen konnte die Forderungen schließlich vollständig abwehren. Der Fall zeigt: Wer Verträge behauptet, muss sie auch nachweisen. Kunden haben das Recht, Aufzeichnungen anzufordern und die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten prüfen zu lassen.
Telefonische Abschlüsse immer genau prüfen
„Trotzdem sollten Verbraucher*innen nach jedem telefonischen Vertragsabschluss eingehende Post, E-Mails oder Informationen im Kundenkonto sorgfältig prüfen. Nur so lassen sich Fehler frühzeitig erkennen und teure Folgen vermeiden“, so Jasmin Trautloft.
Wer Probleme mit Verträgen hat, erhält Unterstützung und Beratung bei den Verbraucherzentralen in Sachsen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 696 2929 vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
