Vorsicht, Fanclub-Falle

Pressemitteilung vom
Ein verlockendes Angebot und die Aussicht auf eine exklusive Kreuzfahrt mit dem Lieblingsstar – doch am Ende ist das Geld weg. Wie ein Vogtländer auf eine täuschend echte Betrugsmasche hereinfiel und worauf Verbraucher unbedingt achten sollten.
Kreuzfahrtschiff auf dem Wasser
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Nahezu identische Kreuzfahrt existierte tatsächlich

Herr B. aus dem Vogtlandkreis freute sich zunächst über ein besonderes Angebot: Über einen vermeintlichen Fanclub seines Lieblingskünstlers wurde ihm eine Schiffsreise mit dem Musiker angeboten. Als jedoch wenige Wochen vor Reiseantritt noch keine Reiseunterlagen vorlagen, kamen bei dem Betroffenen Zweifel auf.

Das Angebot klang verlockend: Der Reisepreis in Höhe von 3.094 Euro sollte Flug, Schiffskabine, Steuern und Serviceleistungen umfassen. Die Organisation schien über einen bekannten Reiseanbieter zu laufen. Für Herrn B. wirkte das Angebot seriös, weshalb er die geforderte Summe umgehend überwies – leider ein Irrtum, wie sich später herausstellte. Besonders perfide: Eine nahezu identische Event-Kreuzfahrt existierte tatsächlich, lediglich einzelne Details wurden verändert, um das Angebot glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Angebote und Webseiten immer genau prüfen

„Wer Reisen angeboten bekommt, sollte genau prüfen, wer der Anbieter ist, ob dort tatsächlich gebucht wird und an wen die Zahlung gerichtet ist“, warnt Jasmin Trautloft, Leiterin der Beratungsstelle Plauen. 

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Buchungen über unbekannte oder unsichere Webseiten erfolgen oder gar ausschließlich per E-Mail oder WhatsApp kommuniziert wird. In solchen Fällen rät die Verbraucherzentrale Sachsen dringend davon ab, Zahlungen zu leisten.

Zahlungen an Privatpersonen sind ein Warnsignal

Stammen Reiseangebote nicht direkt von etablierten Reiseunternehmen, sondern von Vermittlern oder werden sogar Gewinne versprochen, ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Zahlungen an Privatpersonen gelten dabei als deutliches Warnsignal. „Viele Betroffene gehen irrtümlich davon aus, dass es sich um einen offiziellen Organisator oder Mitarbeiter*innen handelt und fallen auf den Betrug rein“, so Jasmin Trautloft weiter.

Bei Pauschalreisen ist es zudem unüblich, dass sofort der gesamte Reisepreis verlangt wird. Meist ist zunächst nur eine Anzahlung von etwa 20 bis 35 Prozent fällig. Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Reisesicherungsschein sollte niemals Geld an den Anbieter überweisen werden – auch keine Anzahlung! Im Zweifel kann vor einer Zahlung mithilfe der Buchungs- oder Vorgangsnummer bei der Reederei die Echtheit der Reservierung überprüft werden.

Schnelles Handeln im Verdachtsfall

Besteht der Verdacht auf Betrug, sollten Betroffene umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten, das angebliche Reiseunternehmen informieren und ihre Bank kontaktieren.

Ob eine Rückholung des gezahlten Betrags in solchen Fällen möglich ist, sei oft ungewiss, erklärt Jasmin Trautloft. „Diese Fälle sind besonders bitter, da Betroffene häufig lange auf solche besonderen Reisen gespart haben. Bei Herrn B. steht die Betrugsanzeige bei der Hausbank noch aus, vermutlich wird das Geld auf dem Empfängerkonto jedoch nicht mehr vorhanden sein.“

Bei Unsicherheiten oder Fragen zu ähnlichen Angeboten können sich Verbraucher jederzeit an die örtlichen Verbraucherzentralen wenden. Termine können online oder telefonisch unter 0341 696 2929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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