Amazon: Nach Zusatz-Abo beim Streamen nun auch Versandkosten für Abholstationen

Pressemitteilung vom
Der Online-Händler streicht kostenfreie Option für Kund*innen ohne Prime-Abo und monetarisiert seinen Service weiter.
Amazon Hub an der Straße
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Amazon hat seine Preispolitik für den Versand an konzerneigene Abholstationen verschärft. Kund*innen ohne Prime-Abo müssen für ihren Einkauf künftig 1,99 Euro zahlen, wenn der Bestellwert unter 39 Euro liegt. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu den bereits gestiegenen Versandkosten für die Hauszustellung an.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer zunehmenden Belastung der Konsument*innen und kritisiert die Entscheidung des Online-Versandhändlers – und das nicht zum ersten Mal. Seit einigen Monaten läuft eine Sammelklage der Verbraucherschützer*innen wegen unzulässiger Werbung bei Prime Video. Auch hier geht es um eine finanzielle Mehrbelastung der Verbraucher*innen.

Amazon verteidigt die jüngste Maßnahme mit dem Argument, dass die Lieferung an eine Abholstation immer noch günstiger sei als die Hauszustellung, die ohne eine Prime-Abonnement mindestens 2,99 Euro kostet. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin jedoch eine klare Strategie des Konzerns, Käufer*innen zu Prime-Kund*innen machen zu wollen. Der Mitgliedschaftsstatus kostet mittlerweile rund 90 Euro pro Jahr. Anfänglich waren es 29 Euro jährlich.

Prime Video: Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen läuft

Neben den steigenden Versandkosten sorgte seit Februar 2024 auch die vermehrte Werbung beim Streamingdienst Prime Video für Unmut. Prime-Kund*innen, die für ein werbefreies Film- und Serienerlebnis zahlen, konnten dem nur entgehen, wenn sie ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Maßnahme für eine klare Täuschung der Nutzer*innen, die für einen Service zahlen, der ihnen nicht in vollem Umfang geboten wird. Deshalb hat sie Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Mehr als 50.000 Verbraucher*innen haben sich dieser bislang angeschlossen.

Entschädigung für alle Prime-Kund*innen 

Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kund*innen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzer*innen ein Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben oder nicht. Die Anmeldung zur Klage ist kostenfrei und erfolgt über ein Formular auf der Seite des Bundesamts für Justiz (BfJ). Antworten auf häufige Fragen und eine Ausfüllhilfe stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online zur Verfügung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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