Bei Rückruf Mahnung

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt vor gefälschten Inkasso-Schreiben, mit denen Betrüger Druck aufbauen und Geldforderungen erzwingen wollen – und gibt Tipps, wie Betroffene richtig reagieren.
Mahnung Inkassoforderung
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Die Firma „Partner Inkasso GmbH“ gibt sich mit dem Hinweis auf 25 Jahre Erfahrung seriös und vertrauenswürdig. In Wirklichkeit verschickt sie jedoch zweifelhafte Forderungsschreiben – angeblich im Auftrag der Lotto24 AG – und versucht so, Empfänger*innen unter Druck zu setzen.

Schreibfehler und fehlendes Impressum

In den vergangenen Wochen legten mehrere verunsicherte Vogtländer*innen Mahnbriefe von einer angeblichen „Partner Inkasso GmbH“ bei der Verbraucherzentrale Auerbach vor. Darin wurden sie zum Rückruf gedrängt. „Schreibfehler im Text und ein fehlendes Impressum auf der Website machten das Schreiben auf den ersten Blick bereits unseriös“, betont Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle in Auerbach.

Inkassoschreiben immer sorgfältig prüfen

Eine weitere Überprüfung über den FakeShop-Finder der Verbraucherzentralen ergab: Die Internetseite ist in Moldawien registriert und wurde erst am 13. Mai 2025 angemeldet – die beworbene langjährige Erfahrung ist also frei erfunden. Zudem findet sich die Firma auf der Schwarzen Liste der Inkassounternehmen (VZ Brandenburg).

Die Aufforderung zum Rückruf soll Druck aufbauen. Ziel des Telefonats ist es, persönliche Daten abzufragen und schnelle Zahlungen zu erzwingen. „Inkassoschreiben sollten immer sorgfältig geprüft werden – vor allem, wenn hohe Beträge verlangt, Zeitdruck aufgebaut oder die Identität des Absenders verschleiert wird. Niemals ungeprüft zahlen“, warnt Heike Teubner.

Bei Problemen mit Inkassoschreiben oder unerwarteten Anrufen steht die Verbraucherzentrale Auerbach beratend zur Seite. Termine können telefonisch unter 03744 219641 oder online vereinbart werden. Betroffene sollten zudem Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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