Handwerkerverträge kritisch prüfen

Pressemitteilung vom
Noch zum Jahresende fanden etliche Vogtländer*innen einen auffälligen Werbeflyer im Briefkasten. Darauf werden diverse Handwerkerleistungen bildlich präsentiert, die durch handwerklich spezialisierte Mitarbeiter ausgeführt würden.
Ein Handwerker hält eine Rechnung in die Kamera
Off

Verbraucherzentrale Auerbach hilft bei Entscheidung

Die Palette reicht dabei von Treppensanierung, Pflasterreinigung, Fußbodenverlegung bis Terrassenbau. Sogar eine „Weihnachtsaktion“ wurde angeboten, die 30 Prozent Rabatt versprach, wenn man sich innerhalb von fünf Tagen bei der Firma meldet.
 
Durch viele Verbraucherhinweise aufmerksam geworden, wandte sich die Verbraucherzentrale Auerbach an das Gewerbeamt der Stadt Plauen. Hier war den Mitarbeiterinnen jedoch keine solche Firma bekannt.
 
Für Verbraucher*innen besteht damit eine nicht unerhebliche Gefahr, dass bei Mängeln am Werkvertrag keine Gewährleistungsansprüche geleistet werden und es überhaupt schwierig werden kann, die Firma vor Ort zu erreichen. Vorsicht ist also bei Werbungen geboten, die Zeitdruck durch begrenzte Rabatte aufbauen oder die gar ihren Firmensitz unrichtig angeben.
 
Verbraucher*innen sollten bei solchen Handwerkerleistungen deshalb genau hinschauen und die Flyer und Anbieter genau prüfen. „Zunächst einmal sollte man sich von einer schönen und bunten Aufmachung eines Prospektes oder Flyers nicht täuschen lassen“, rät Heike Teubner, von der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
„Auch eine reißerische Aufmachung mit Angeboten wie `25 Prozent Rabatt auf alle Leistungen‘ in einem kleinen Zeitfenster sollte stets hinterfragt werden. Gleiches gilt für „Vorher-Nachher-Bilder“, die nicht unbedingt Arbeiten des werbenden Unternehmens darstellen müssen“, weiß die Rechtsexpertin.
 
Für Fragen rund um Bauleistungen, Werk- und Kaufverträge steht die Verbraucherzentrale in Auerbach gerne zur Verfügung.
 
Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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