Verbraucher sollten bei unberechtigten Forderungen nicht vorschnell zahlen
Derzeit kursieren im Vogtland zahlreiche Inkassoschreiben, die die Vogtländer in Angst versetzen. So ist von nicht bezahlten Forderungen aus Lotto-Verträgen die Rede, die die Betroffenen nach eigenen Angaben jedoch nicht abgeschlossen haben.
In den Schreiben wird massiv Druck auf die Betroffenen ausgeübt, indem mit Vollstreckungsbescheiden, Zwangsvollstreckungen oder Gerichtsvollzug gedroht wird. Auch möglichen Renten-Pfändungen ist die Rede, was vor allem ältere Herrschaften durchaus um den Schlaf bringt.
Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach meint dazu, dass man sich keinesfalls verunsichern lassen sollte. Prüft man die Schreiben genauer, so stellt man nicht nur fest, dass man gar keinen solchen Vertrag abgeschlossen hat, sondern die Mahnschreiben auch unzählige Rechtschreibfehler enthalten. Die Inkassobüros sollen angeblich in Köln beheimatet sein – die angegebene Faxnummer enthält jedoch eine britische Vorwahl. Noch kurioser wird es beim Zahlungsempfänger: So soll der geforderte Betrag von bis zu 388 Euro nach Griechenland überweisen.
Es ist nicht glaubwürdig, dass ein vermeintlich in Deutschland ansässiges Inkassobüro Forderungen nach Griechenland überweisen lässt.
„Keinesfalls sollten bei solchen Auffälligkeiten Zahlungen geleistet werden“, informiert Teubner. Vielmehr sollte man einen kühlen Kopf bewahren und sich im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Für Beratungen zu diesem oder anderen Rechts- und Finanzdienstleistungsthemen, steht die Verbraucherzentrale in Auerbach gerne zur Verfügung. Termine können online oder telefonisch unter 03744 - 219 641 vereinbart werden.