Jackpot vor Weihnachten? Vorsicht bei Post von Lotto-Spielgemeinschaften

Pressemitteilung vom
Eine Vogtländerin wird ungewollt Exklusiv-Kundin und soll monatlich dafür zahlen. Sowohl bei telefonischen als auch postalischen Lotto-Angeboten mahnt die Verbraucherzentrale zur Vorsicht und rät, sich von Zahlungsaufforderungen nicht vorschnell einschüchtern zu lassen.
Abofalle: Abzocke im Internet
Off

„Herzlichen Glückwunsch, Sie sind ab sofort Premium-Mitglied!“ Als Frau E. aus dem Oberen Vogtland diesen Satz liest, wundert sie sich. Eine ihr unbekannte Firma spricht ihren Dank für die Treue aus und freut sich mit ihr, dass sie die Dienste einer gewissen Lotto-Spielgemeinschaft in Anspruch nimmt. Doch Frau E. hat noch nie gespielt. Für die Mitgliedschaft soll sie trotzdem zahlen.

Widerrufsbelehrung zu klein und unverständlich

In dem Schreiben werden der Vogtländerin exklusive Vorteile zugesichert, wie zum Beispiel geschenkte Lottoscheine. Das sogenannte „VIP-Lotto“ kostet allerdings 96 Euro im Monat. „Eine unseriöse Forderung, die ohne vorherige Prüfung niemals beglichen werden sollte“, rät Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach.

Frau E. suchte Rat bei der Verbraucherschützerin. Das Ergebnis: Beim Absender handelte es sich nicht um eine zugelassene Lottogesellschaft. Hinter der Adresse verbarg sich lediglich ein Postfach und damit keine ladungsfähige Anschrift. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Widerrufsbelehrung platzierte die Firma auf der Rückseite des Schreibens in winzigen und unverständlichen Zeilen, die für Frau E. nicht gut genug erkennbar waren.

Von Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern lassen

„Da auf diesem Weg keine wirksame Widerrufsbelehrung erteilt wurde, endet diese erst nach einem Jahr und 14 Tagen, nicht wie üblich nach zwei Wochen“, so Teubner. „Wir haben den Vertrag und die Einzugsermächtigung für das Konto der Verbraucherin widerrufen.“ Die bereits abgebuchten 96 Euro konnten so ebenfalls gerettet werden.

Sowohl bei telefonischen als auch postalischen Lotto-Angeboten rät die Verbraucherzentrale zur Vorsicht. Zudem appelliert sie daran, sich von Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern zu lassen und einen kühlen Kopf zu bewahren.

Bei Unsicherheiten, wie im Fall von Frau E., unterstützt die Verbraucherzentrale gern. Die Buchung von Beratungsterminen ist telefonisch unter 03744-21 96 41 oder online möglich. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.