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Keine Selbstjustiz durch digitalen Fernzugriff

Pressemitteilung vom
Auf dem Weg zur nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität sind unter anderem Elektrofahrzeuge zentraler Baustein. Gleichzeitig wirft deren Nutzung völlig neue juristische Fragestellungen auf. Das OLG Düsseldorf hat nun in einem Urteil gegen die RCI Bank (Renault) die Rechte der E-Autofahrer gestärkt
Elektroautos an öffentlichen Ladesäulen

OLG Düsseldorf stärkt Rechte der E-Autofahrer

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Auf dem Weg zur nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität sind unter anderem Elektrofahrzeuge zentraler Baustein. Gleichzeitig wirft deren Nutzung völlig neue juristische Fragestellungen auf. So hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf Anfang Oktober in zweiter Instanz eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen auf dem Tisch, die sich den vorformulierten Geschäftsbedingungen bei der Nutzung von Batterien für Renault-Elektrofahrzeuge widmete. Sehr zur Freude der Verbraucherschützer entschied das Gericht gegen die beklagte RCI Banque S.A., die als Vermieter der Fahrzeugbatterien, selbige aus der Ferne abschalten wollte – aus Sicht des OLG eine unangemessene Benachteiligung. (AZ: I-20 U 116/20 (n.rk.))

Der Anbieter wollte sich durch die strittige Klausel im Fall einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung das Recht einräumen, die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie nach einer Ankündigungsfrist zu sperren. Somit wäre die Nutzung des gesamten Fahrzeugs nicht mehr möglich gewesen. „Eine derartige Sperre sieht das Gesetz jedoch nicht vor“, erläutert Claudia Neumerkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Lademöglichkeit per Fernzugriff mittels Software verhindert wird. Wenn beim Kunden ein Schaden entsteht, kann das für den Anbieter teuer werden. Kann beispielsweise eine vierköpfige Familie im Urlaub das Fahrzeug nicht mehr laden, müsste der Anbieter für die Folgekosten aufkommen.  

„Das Gericht stufte dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt. Damit handelt es sich um eine Form von Selbstjustiz“, erklärt Neumerkel. Denn unabhängig von der schuldrechtlichen Ausgangslage muss die Rechtsdurchsetzung durch den Staat in einem ordnungsgemäßen Verfahren angeordnet werden.

Zwar werden Leistungssperren per digitalem Fernzugriff durch den Gesetzgeber bei anderen Verträgen, wie zum Beispiel der Festnetztelefonie, ermöglicht. Dort sind jedoch nicht nur weitere enge Voraussetzungen einzuhalten, die Lage ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht mit der Batterievermietung zu vergleichen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage für zahlreiche andere Fälle, z. B. der Aktivierung einer Wergfahrsperre per Fernzugriff, hat das OLG Düsseldorf Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. 

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