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Gutschein statt Rückzahlung: Bundesregierung schwächt Verbraucherrechte

Pressemitteilung vom
Reisende sollten auf die Rückerstattung ihrer Anzahlungen bestehen
Reiserecht

Durch die weltweite Reisewarnung aufgrund der Corona-Krise stecken aktuell viele Reiseanbieter in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Daher planen Bundesregierung und EU auch dieser Branche unter die Arme zu greifen. „Das darf aber nicht auf Kosten der betroffenen Verbraucher*innen geschehen“, mahnt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. 

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Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass Verbraucher, die vor dem 8. März 2020 eine Reise gebucht und nun wegen Corona storniert haben, keine Rückerstattung bekommen, sondern einen Gutschein. „Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Rechtsansprüche der Verbraucher“, ordnet Michael Hummel ein. „Auch wenn es eine Insolvenzsicherung für die Gutscheine geben sollte, kann es nicht sein, dass die Betroffenen faktisch enteignet werden.“ Ähnliche Regelungen könnten auch für die Kultur-, Sport und Freizeitbranche folgen. „Wer also Geld für ein wegen Corona abgesagtes Konzert bezahlt hat, soll mit einem Gutschein abgespeist werden“, so Hummel. 

Betroffene Verbraucher sollten bei ihren Reiseanbietern jetzt die Rückzahlung nachdrücklich einfordern und ihrem Unmut Luft machen. Vielleicht lässt sich auf diese Weise ein Zwangsgutschein noch verhindern.

Die Verbraucherschützer favorisieren stattdessen eine freiwillige Lösung, bei der Verbraucher entscheiden können, ob sie dem Reiseunternehmen oder Veranstalter Vertrauen und Solidarität entgegenbringen oder wegen des eigenen coronabedingten finanziellen Engpasses, auf die Rückerstattung bestehen müssen oder wollen. „Angesichts dieser beispiellosen Entwicklung wären vom Gesetzgeber endlich ein wirksamer Insolvenzschutz sowie eine Fälligkeit von Anzahlungen erst kurz vor Beginn der Reise zu regeln“, fordert Michael Hummel abschließend.

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Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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