Online-Shop "Dress-for-less" meldet Insolvenz an

Pressemitteilung vom
Die Firma dress-for-less GmbH hat Insolvenz angemeldet. Bereits am 22.12.2023 wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Frankfurt am Main, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
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Was Kund*innen jetzt wissen müssen

Die Firma dress-for-less GmbH hat Insolvenz angemeldet. Bereits am 22.12.2023 wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Frankfurt am Main, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dress-for-less ist ein deutscher Online-Shop für Markenbekleidung und Accessoires zu teils stark vergünstigten Preisen.

Zurzeit beschweren sich viele Verbraucher*innen, welche im Dezember Ware an den Shop ordnungsgemäß retourniert hatten, keine Gutschriften von den oft involvierten Zahlungsdienstleistern, wie z.B. Paypal oder Amazon Pay oder gar Rückzahlungen von dress-for-less zu erhalten.
„Das entscheidende Datum für diese Ansprüche der Kund*innen ist der 22.12.2023.“, teilt Claudia Neumerkel, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Widerruf des Vertrages vor Insolvenzeröffnung

Hat der Verbraucher die Ware vor dem 22.12. bestellt, bezahlt, seinen Vertrag widerrufen und die Ware zurückgeschickt, erhält er sein Geld nicht zurück. Er muss die Forderung auf Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes zur Insolvenztabelle anmelden. Die Verbraucher*innen werden dazu voraussichtlich im März angeschrieben und zur Anmeldung aufgefordert werden. Die Anmeldung soll dann unkompliziert über dieses Gläubigerinformationsportal erfolgen.

Widerruf des Vertrages nach Insolvenzeröffnung

Eine Insolvenz des Händlers hat keinen Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Der Kunde kann sein Onlinegeschäft binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Ein Widerruf ist auch bereits vor Lieferung der Ware möglich. Der Widerruf ist weiterhin an den Anbieter zu richten.
Laut offizieller Angaben des Insolvenzverwalters werden die Retouren dieser Kundengruppe angenommen, bearbeitet und Gutschriften für die Zahlungsdienstleister erstellt werden.

„Der Ärger der Kunden ist somit verständlich“, so Neumerkel. „Aber das vordergründige Ziel der Regelungen des Insolvenzrechts ist eine gleiche quotale Befriedigung aller Gläubiger des Unternehmens, deren Forderungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen einer Rechtsberatung weiter. Ein Beratungstermin kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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