Online-Shopping: Wenn die Rücksendung teurer als die Ware ist

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Aue gibt Tipps zum Schutz vor versteckten Kosten angeblich deutscher Anbieter im Internet.
 Online Shopping Kreditkarte
Off

Sie werben mit attraktiven Angeboten, kostenlosem Versand und einem 30-tägigen Rückgaberecht: Online-Shops wollen es ihren Kund*innen so einfach und bequem wie möglich machen. Doch mit der Kundenfreundlichkeit kann es schnell vorbei sein – zumindest, wenn man einem vermeintlich deutschen Unternehmen ins Netz gegangen ist, wie ein aktueller Fall aus Aue zeigt.

Mit dem Widerruf kommt die böse Überraschung

Viele Firmen machen es auf den ersten Blick geschickt: Im Impressum der Firmenseite wird ein Sitz in Deutschland angegeben, um Seriosität zu vermitteln. Sobald Verbraucher*innen jedoch den Widerruf erklären und die Rücksendung einleiten möchten, muss das erhaltene Paket plötzliche lange Wege zurücklegen – hohe Versandkosten inklusive.

In einer solchen Situation fand sich auch Frau B. aus dem Raum Aue wieder. Sie bestellte in einem Online-Shop mit Sitz in Düsseldorf. Nach dem Widerruf wurde ihr mitgeteilt, dass sie die Ware mit Trackingnummer an eine Adresse ich China schicken soll. Der Versand hätte pro Päckchen satte 49,90 Euro gekostet.

Was Verbraucher*innen tun können, um das zu verhindern:

  • Impressum nachprüfen: Ein Firmensitz in Deutschland suggeriert nicht automatisch Seriosität. Verbraucher*innen sollten die Niederlassung von Unternehmen z. B. im Handelsregister gegenchecken.
  • AGB lesen: Dabei sollten Verbraucher*innen vor allem auf Hinweise zu Rücksendekosten achten. Gibt es diese nicht, sind Rücksendungen normalerweise kostenlos
  • Rückbuchung vornehmen: Falls Verbraucher*innen mit PayPal oder Kreditkarte bezahlt haben, sollten sie die Möglichkeiten des Käuferschutzes nutzen oder eine Rückbuchung beantragen.
     

Gibt es trotzdem Probleme, berät die Verbraucherzentrale Aue gern. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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