Per QR-Code in die Betrugsfalle

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor gefälschten Entschädigungsschreiben einer erfundenen Kanzlei. Über QR-Codes und Kontaktaufnahme sollen persönliche Daten erschlichen werden. Betroffene sollen weder reagieren noch scannen und im Zweifel die Schreiben unabhängig üprüfen lassen.
Miniaturfiguren bauen aus kleinen Papierschnipseln einen QR-Code
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Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Entschädigungsschreiben

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche, bei der Vogtländer*innen mit gefälschten Schreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei namens Teelingberg&Partners LLP konfrontiert werden. In den Briefen wird eine hohe Entschädigungssumme von mehr als 44.000 Euro in Aussicht gestellt.
Doch Vorsicht: Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen raffinierten Betrugsversuch.

Die Schreiben suggerieren, dass die Empfänger*innen Opfer eines angeblichen Kryptobetrugs oder einer gefälschten Lotteriegewinn-Ausschüttung geworden seien. Um die versprochenen Summen zu erhalten, wird eine "Legitimierung" verlangt. Diese soll bequem über WhatsApp, Telefon oder E-Mail erfolgen. Zudem ist in den Schreiben ein QR-Code enthalten, der auf eine unsichere Webseite führt, über die die vermeintliche Legitimierung durchgeführt werden soll.

„Wir raten dringend davon ab, auf diese Schreiben zu reagieren oder den QR-Code zu scannen“, erklärt die Heike Teubner, von der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach. „Die genannte Kanzlei und der Finanzdienstleister Gerenhold Payments Inc. existieren nicht, und die Behauptung, dass eine Entschädigung durch eine Anwaltskanzlei geregelt werde, ist schlichtweg eine Täuschung.“

Besonders beunruhigend ist, dass die Schreiben persönliche Daten der Empfänger*innen wie Namen, Adressen, Telefonnummern und Geburtsdaten enthalten. „Diese Information wurde entweder illegal beschafft oder aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen, um den Betrugsversuch glaubwürdiger erscheinen zu lassen“, vermutet Teubner.
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass Justizbehörden, welche mehrmals in dem Schreiben zitiert werden, niemals Anwaltskanzleien mit der Auszahlung von Entschädigungen für Betrugsopfer beauftragen. Auch die Praxis, ein physisches Schreiben zu verschicken, soll den Anschein von Seriosität erwecken – eine Strategie, die Betrüger häufig nutzen, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen.

Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen, in keinem Fall auf das Schreiben zu reagieren, sondern sofort eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Falls bereits persönliche Daten oder Kontoinformationen preisgegeben wurden, sollte auch die eigene Bank umgehend informiert werden.

Für weitere Informationen oder Unterstützung können sich Verbraucher*innen direkt an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden unter der Telefonnummer 0341 6962929.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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