Sammelklage gegen Amazon geplant

Pressemitteilung vom
Millionen von Prime-Kunden erhielten Anfang Januar die Ankündigung, dass Amazon für sein Video-Streaming-Angebot zum heutigen 5. Februar Werbung einführen wird.
Junge Menschen sitzen auf dem Sofa und schauen Streaming-Angebote auf dem Smart-TV
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Verbraucherzentrale Sachsen hält Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video für rechtswidrig

Millionen von Prime-Kunden erhielten Anfang Januar die Ankündigung, dass Amazon für sein Video-Streaming-Angebot zum heutigen 5. Februar Werbung einführen wird. Wer das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchte, kann für 2,99 Euro eine Art Zusatz-Abo abschließen und das Angebot ohne Werbung nutzen. Allen anderen bleibt nur die Möglichkeit, die Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien zu erdulden.
 
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen handelt es sich hierbei um eine einseitige Anpassung in bestehenden Verträgen, für der Anbieter eigentlich die Zustimmung seiner Abonnent*innen hätte einholen müssen.
 
„Wir halten diese Art der Einführung daher für rechtswidrig und planen eine Sammelklage für alle Betroffenen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Ganze wurde der Kundschaft einfach per E-Mail nach Gutsherrenart mitgeteilt, ohne eine Zustimmung einzuholen. So geht es nicht!“
 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Unternehmen bereits abgemahnt, es lenkte aber nicht ein. Neben der Klage auf Unterlassung durch den vzbv kommt nun zusätzlich auch eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen auf den Weltkonzern zu. Bei dieser können sich Betroffene nach der Einreichung anmelden und bekommen im Erfolgsfall ihre Kosten zurückerstattet.
 
„Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr“, sagt Hummel. „Über einen Zeitraum von mehreren Jahren kann sich das durchaus lohnen. Wir rechnen mit mehreren Jahren Verfahrensdauer und informieren, sobald man sich anmelden kann.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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