Verbraucherzentrale Sachsen rät: Vertrag prüfen und jetzt noch widerrufen!
Die Firma schickte Werbeschreiben mit einem DSL-Tarif an Telekom-Kunden. Man müsse nur im beigelegten Formular unterschreiben und dieses innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Viele Telekom-Kunden sind davon ausgegangen, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif innerhalb der Telekom zu wechseln. Stattdessen gibt es Schadensersatzforderungen und jetzt auch Inkassopost über die Riverty Service GmbH.
In den meisten Fällen ist die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen. Diese startet sobald das Angebotsschreiben unterschrieben zurückgeschickt wurde. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag noch zu widerrufen: „Dem Ausgangsschreiben von 1N Telecom, das die Verbraucher per Post erhielten, liegt eine Vertragszusammenfassung bei. Auf deren Rückseite gibt es eine Widerrufsbelehrung mit dem Musterwiderrufsformular, wodurch die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen und Informationspflichten entspricht. Betroffene haben damit nach unserer Rechtsauffassung eine Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen“, erklärt Rechtsberaterin Beate Landgraf von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Betroffene sollten umgehend ihre Schreiben und Verträge mit der 1N Telecom GmbH prüfen. Möglicherweise ist ein verspäteter Widerruf möglich, um aus dem Vertrag raus zu kommen. Außerdem besteht dann die Möglichkeit, auch das Inkassounternehmen über den Widerruf zu informieren und auf die falsche Belehrung hinzuweisen. Ist bereits ein Widerruf erfolgt, dann sollte die Forderung gegenüber dem Inkassounternehmen mit Verweis auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung und den bereits erfolgten Widerruf zurückgewiesen werden.
Die Rechtsberater der Verbraucherzentrale Sachsen helfen allen Betroffenen gern. Termine können jederzeit online oder telefonisch unter 0341 696 29 29 vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.