SMS von EUROPOL macht Vogtländern Angst

Pressemitteilung vom
Die Angst vor einer Gefängnisstrafe und Sorge ums Ersparte trieb unlängst eine Verbraucherin aus Falkenstein zu den Expertinnen der Verbraucherzentrale in Auerbach.
Hände halten ein Smartphone, dessen Rückseite zu sehen ist
Off

Angebliche Vorladung vor Gericht verbreitet sich per SMS

Die Angst vor einer Gefängnisstrafe und Sorge ums Ersparte trieb unlängst eine Verbraucherin aus Falkenstein zu den Expertinnen der Verbraucherzentrale in Auerbach. Sie erhielt auf ihr Mobiltelefon vor wenigen Tagen scheinbar eine SMS von EUROPOL. Darin wurde mit einer gerichtlichen Vorladung gedroht, weil sie Bilder ungerechtfertigt benutzt hätte, die von unmoralischem Inhalt seien. Weiter hieß es, sie solle sich per E-Mail zu diesen Vorwürfen äußern. Die Drohkulisse wurde zusätzlich durch eine Frist von 72 Stunden verschärft, weil sonst eine Prüfung nicht vorgenommen werden könne.

„Unverschämt ist auch die angedrohte Strafe von fünf Jahren Gefängnis und einer Geldbuße in Höhe von 75.000 Euro“, ergänzt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach.

Die Verbraucherschützerinnen in Auerbach konnten die Betroffene in einem ersten Schritt entwarnen, denn die Erfahrung zeigt, dass es sich sicher nicht um eine Nachricht von EUROPOL handelt. Denn Behörden treten nicht per SMS mit den Bürger*innen in Kontakt und fordern auch nicht zur Äußerung per E-Mail auf. Mit der Aufforderung, per E-Mail Stellung zu nehmen, sollen ganz offenbar Daten abgeglichen oder weitere Daten gewonnen werden. Allerdings meldeten sich in den letzten Tagen weitere Betroffene, die diese Mitteilung ebenfalls auf ihrem Mobiltelefon registriert haben.
 
Die Verbraucherzentrale rät, keinesfalls den in der Nachricht enthaltenen Link anzuklicken, sondern vielmehr Strafanzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Auskünfte zu Betrugsmaschen und auch weitere Beratungen zu Rechts- und Finanzdienstleistungsthemen erteilt die Verbraucherzentrale in Auerbach. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.