Toter erhält Zahlungsaufforderung

Pressemitteilung vom
Ein Inkassounternehmen fordert Geld von einem Verstorbenen aus dem Vogtland – für einen Vertrag, der erst nach seinem Tod zustande gekommen sein soll. Der Fall wurde mit Unterstützung der Verbraucherzentrale geklärt und wirft Fragen zum Umgang mit Daten und Forderungen auf.
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens
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Verbraucher starb, bevor der Vertrag überhaupt zustande kam

Zur Trauer über den Tod von Herrn F. aus Limbach im Vogtland kam für die Hinterbliebenen noch Fassungslosigkeit hinzu: Der Verstorbene erhielt eine vorgerichtliche Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Debtist GmbH aus Frankfurt am Main über rund 86 Euro. Grundlage der Forderung soll ein Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen Abostopper Pte. Ldt. aus Singapur sein, der angeblich im Februar 2026 abgeschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Verbraucher aber bereits seit mehreren Wochen verstorben.

Die Angehörigen versuchten vergeblich, den Sachverhalt direkt mit dem Inkassobüro zu klären und wandten sich anschließend an die Verbraucherzentrale Sachsen. In einer Rechtsberatung mit anschließender Rechtsbesorgung wurde der angebliche Vertrag durch die Verbraucherschützerinnen angefochten und der Forderung widersprochen.

Der Fall wirft grundlegende Fragen auf – nicht nur zur Seriosität solcher Forderungen, sondern auch zum Umgang mit sensiblen Daten. „Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, Forderungen kritisch zu prüfen – selbst dann, wenn sie auf den ersten Blick offiziell wirken“, erklärt Expertin Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach.

So warnt die Verbraucherzentrale Sachsen vor sogenannten untergeschobenen Verträgen und rät zur Sparsamkeit bei der Preisgabe eigener Adressdaten. Häufig gelangen persönliche Daten über Adresssammlungen oder intransparente Online-Geschäfte in Umlauf. Diese können dann missbräuchlich genutzt werden, um unberechtigte Forderungen – wie im Fall von Herrn F. – zu konstruieren.

Verbraucher*innen können sich schützen, indem sie sparsam mit ihren persönlichen Daten umgehen, nur bei vertrauenswürdigen Anbietern Verträge abschließen und regelmäßig prüfen, welche Daten sie wo hinterlassen. Wichtig ist auch, unklare Schreiben nicht zu ignorieren, sondern aktiv zu widersprechen und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Beratung in diesen und anderen Rechtsfragen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen in einer unabhängigen Rechtsberatung. Termine können unter 0341 6962929 oder online vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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