Unberechtigte Inkassoforderungen im Vogtland

Pressemitteilung vom
Mehrere Betroffene meldeten sich diese Woche bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale in Auerbach mit einem Forderungsschreiben des KOCK Inkasso.
Buchstabenwürfel schreiben Betrug auf viele Geldscheine
Off

Verbraucherzentrale Auerbach rät: Nicht ungeprüft zahlen!

Darin heißt es, dass man aus einer Spielgemeinschaft [Winner 49/ Spiele Club 49/ Win AG 49] eine Restforderung in Höhe von 207 Euro zu begleichen hätte.

Die Betroffenen gaben allesamt an, niemals entsprechende Lottoverträge abgeschlossen zu haben. Zudem seien ihnen ausstehende Forderungen keinesfalls bekannt.

„Unsere Recherchen ergaben, dass dieses vermeintliche Inkassobüro bereits bei den Justizbehörden bekannt ist“, informiert Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. So warnt etwa das Justizzentrum Hildesheim vor dem angeblichen Inkassounternehmen, und weist darauf hin, dass zur Erbringung von Inkassodienstleistungen eine Registrierung erforderlich ist. Beim Landgericht Hildesheim als zuständiger Aufsichtsbehörde ist jedoch keine Firma mit dem Namen KOCK Inkasso bekannt.

Von vermeintlichen und unberechtigten Forderungen sowie Mahnungen sollten sich Verbraucher*innen nicht vorschnell verunsichern lassen oder ungeprüft zahlen. Im Zweifel können sich Verbraucher*innen auf das geschulte Auge der Rechtsexpert*innen verlassen und mit den Schreiben in die Beratung kommen.

Wer Fragen zu solchen oder ähnlichen Ereignissen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Auerbach wenden. Beratungstermine sind unter 03744-21 96 41 oder www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.