Vogtländer fühlen sich durch Inkassoschreiben bedroht

Pressemitteilung vom
Die Fälle zu unseriösen Inkasso-Dienstleistern nehmen kein Ende. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Umgang mit unberechtigen Inkasso-Forderungen.
Tastatur mit dem Schriftzug Inkasso

Verbraucherzentrale Auerbach rät von Zahlungen

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Mit dem Namen „Inkasso Hauptzentrale Frankfurt“ im Briefkopf fordert aktuell ein unseriöser Absender 300 Euro von Verbraucher*innen in Vogtland. Angeblich hätten die Angeschriebenen einen Lotto-Dienstleistungs-Vertrag abgeschlossen und sollen nun zahlen.

 

Im Schreiben selbst heißt es, dass eine Kontosperre kurz bevor stünde und zudem ist dem Schreiben ein so genannter Zahlungsbefehl beigefügt. Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach warnt eindringlich davor, den Zahlungsaufforderungen Folge zu leisten. „Schon die zahlreichen Schreibfehler im Text der Aufforderungen sollten die Alarmglocken schellen lassen“, erklärt Heike Teubner. Weiteres Indiz für eine unseriöse Masche ist der Umstand, dass das Geld nach Griechenland überwiesen werden soll.

 

Tatsächlich handelt es sich bei der „Inkasso Hauptzentrale Frankfurt“ nicht um ein zugelassenes Inkassobüro. Auch der angegebene Zahlungsempfänger MEMET deutet darauf hin, dass keine ernstzunehmende Forderung besteht. „Zudem sollte jeder wissen, dass eine Konto- oder Rentenpfändung erst mit einem vollstreckbaren Titel möglich wäre – dieser liegt jedoch in keinem von der Verbraucherzentrale Sachsen geprüften Fall vor“, weiß Heike Teubner. Schreiben, die Verbraucher bereits als Widerspruch an die vermeintliche Inkassofirma sandten, kamen mit dem Postvermerk „Empfänger nicht zu ermitteln“ ungeöffnet zurück. Die Verbraucherschützerin appelliert: „Unter gar keinen Umständen sollte man sich in Angst versetzen lassen und keinesfalls Zahlungen leisten.“

 

Für Beratungen zu diesem oder anderen Rechts- und Finanzdienstleistungsthemen, steht die Verbraucherzentrale in Auerbach gerne zur Verfügung. Termine können online oder telefonisch unter 03744 - 219 641 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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