Zahlungsbefehle und Kontosperren

Pressemitteilung vom
Beunruhigende Nachrichten erhielten unlängst Leute aus Lengenfeld und Umgebung per Post. Aus einem angeblichen Lotterie-Spiel soll ein Betrag in Höhe von 350 Euro offen sein und nun würde eine Kontosperre drohen.
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Verbraucherschützerinnen empfehlen: Entspannt bleiben!

Am Schreiben angehängt ist ein Zahlungsbefehl mit einer Genehmigung des Gerichtshofes.
 
„Mag auch alles noch so bedrohlich klingen, so handelt es sich um eine weitere Abzockmasche“, erklärt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach. Zum einen ist es sehr ungewöhnlich, wenn ein in Bonn ansässiges Inkassobüro Zahlungen nach Bulgarien einfordern würde und zum anderen ist die Unterschrift des vermeintlichen Rechtsanwaltes Dr. Frank Behrens absolut identisch mit der Unterschrift eines anderen Inkassobüros, für das ein angeblicher Rechtsanwalt Frank Henkel verantwortlich zeichnet.
 
Die Verbraucherzentrale Auerbach rät, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich die Forderungsschreiben genau anzuschauen und keinesfalls Zahlungen zu leisten. Entsprechende Informationen können an die Expertinnen der Verbraucherzentrale weitergegeben werden. Beratungen rund um das Thema Inkasso bietet die Verbraucherzentrale Auerbach. Vorherige Terminvereinbarungen ersparen lange Wartezeiten und sind unter 0341- 696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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