Zahlungsbefehle und Kontosperren

Pressemitteilung vom
Beunruhigende Nachrichten erhielten unlängst Leute aus Lengenfeld und Umgebung per Post. Aus einem angeblichen Lotterie-Spiel soll ein Betrag in Höhe von 350 Euro offen sein und nun würde eine Kontosperre drohen.
Lotto spielen bei Online-Lotterie
Off

Verbraucherschützerinnen empfehlen: Entspannt bleiben!

Am Schreiben angehängt ist ein Zahlungsbefehl mit einer Genehmigung des Gerichtshofes.
 
„Mag auch alles noch so bedrohlich klingen, so handelt es sich um eine weitere Abzockmasche“, erklärt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach. Zum einen ist es sehr ungewöhnlich, wenn ein in Bonn ansässiges Inkassobüro Zahlungen nach Bulgarien einfordern würde und zum anderen ist die Unterschrift des vermeintlichen Rechtsanwaltes Dr. Frank Behrens absolut identisch mit der Unterschrift eines anderen Inkassobüros, für das ein angeblicher Rechtsanwalt Frank Henkel verantwortlich zeichnet.
 
Die Verbraucherzentrale Auerbach rät, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich die Forderungsschreiben genau anzuschauen und keinesfalls Zahlungen zu leisten. Entsprechende Informationen können an die Expertinnen der Verbraucherzentrale weitergegeben werden. Beratungen rund um das Thema Inkasso bietet die Verbraucherzentrale Auerbach. Vorherige Terminvereinbarungen ersparen lange Wartezeiten und sind unter 0341- 696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.

JB2024_Erste Hilfe nach BGH-Urteil

Gekämpft, gewonnen: Am 9. Juli 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte – eine wichtige Entscheidung für Sparer*innen und ein großer Tag für den sächsischen Verbraucherschutz. Das Beratungszentrum Dresden informierte schnell und kompetent über die nächsten Schritte.