Erfolgskonzept mobile Beratung

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Die roten Beratungsbusse bringen seit 2024 unabhängige Beratung nun auch nach Nord- und Westsachsen – kostenlos, wohnortnah und verlässlich. An 40 Stationen in ländlichen Regionen bieten sie Unterstützung zu Themen wie Finanzen, Energie, Recht & Co.
Die drei Beratungsbusse der Verbraucherzentrale Sachsen
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On tour im Vogtland, in Ost- und Mittelsachsen

Auch 2024 waren die sächsischen Verbraucherschützer*innen mit drei Beratungsbussen im Freistaat unterwegs – und das Angebot hat sich inzwischen fest etabliert. 

Dank der Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind die mobilen Büros zu einer verlässlichen Anlaufstelle für Ratsuchende geworden, insbesondere in Regionen ohne stationäre Verbraucherzentrale.

Ob im Vogtland, in Mittelsachsen oder im Osten Sachsens – die mobile Beratung bringt Verbraucherschutz direkt zu den Menschen. Seit 2024 profitieren nun auch die Regionen Nord- und Westsachsen von diesem wichtigen Angebot. 

40 Stationen in ländlichen Regionen

Mit den markanten roten Flitzern erhalten Verbraucher*innen Unterstützung in den Bereichen Recht, Finanzen, Energie, Digitales und Ernährung – und das an 40 Stationen ganz in ihrer Nähe.

Während sich andere Institutionen aus kleinen Ortschaften zurückziehen, sorgten die mobilen Teams dafür, dass unabhängige Beratung nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Regionen verfügbar ist – ein echter Gewinn für den Verbraucherschutz und die Menschen in Sachsen.

Das team mit den drei Beratungsbussen der Verbraucherzentrale Sachsen

Unser Beratungsbus: Für Sie unterwegs

Wir kommen Ihnen entgegen - unabhängig, kompetent & vor Ort.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.