Die roten Beratungsbusse bringen seit 2024 unabhängige Beratung nun auch nach Nord- und Westsachsen – kostenlos, wohnortnah und verlässlich. An 40 Stationen in ländlichen Regionen bieten sie Unterstützung zu Themen wie Finanzen, Energie, Recht & Co.
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Susanne Knebel-Scheffler
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On tour im Vogtland, in Ost- und Mittelsachsen
Auch 2024 waren die sächsischen Verbraucherschützer*innen mit drei Beratungsbussen im Freistaat unterwegs – und das Angebot hat sich inzwischen fest etabliert.
Dank der Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind die mobilen Büros zu einer verlässlichen Anlaufstelle für Ratsuchende geworden, insbesondere in Regionen ohne stationäre Verbraucherzentrale.
Ob im Vogtland, in Mittelsachsen oder im Osten Sachsens – die mobile Beratung bringt Verbraucherschutz direkt zu den Menschen. Seit 2024 profitieren nun auch die Regionen Nord- und Westsachsen von diesem wichtigen Angebot.
40 Stationen in ländlichen Regionen
Mit den markanten roten Flitzern erhalten Verbraucher*innen Unterstützung in den Bereichen Recht, Finanzen, Energie, Digitales und Ernährung – und das an 40 Stationen ganz in ihrer Nähe.
Während sich andere Institutionen aus kleinen Ortschaften zurückziehen, sorgten die mobilen Teams dafür, dass unabhängige Beratung nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Regionen verfügbar ist – ein echter Gewinn für den Verbraucherschutz und die Menschen in Sachsen.
Foto: Susanne Knebel-Scheffler
Unser Beratungsbus: Für Sie unterwegs
Wir kommen Ihnen entgegen - unabhängig, kompetent & vor Ort.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse
Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.