Die roten Beratungsbusse bringen seit 2024 unabhängige Beratung nun auch nach Nord- und Westsachsen – kostenlos, wohnortnah und verlässlich. An 40 Stationen in ländlichen Regionen bieten sie Unterstützung zu Themen wie Finanzen, Energie, Recht & Co.
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Susanne Knebel-Scheffler
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On tour im Vogtland, in Ost- und Mittelsachsen
Auch 2024 waren die sächsischen Verbraucherschützer*innen mit drei Beratungsbussen im Freistaat unterwegs – und das Angebot hat sich inzwischen fest etabliert.
Dank der Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind die mobilen Büros zu einer verlässlichen Anlaufstelle für Ratsuchende geworden, insbesondere in Regionen ohne stationäre Verbraucherzentrale.
Ob im Vogtland, in Mittelsachsen oder im Osten Sachsens – die mobile Beratung bringt Verbraucherschutz direkt zu den Menschen. Seit 2024 profitieren nun auch die Regionen Nord- und Westsachsen von diesem wichtigen Angebot.
40 Stationen in ländlichen Regionen
Mit den markanten roten Flitzern erhalten Verbraucher*innen Unterstützung in den Bereichen Recht, Finanzen, Energie, Digitales und Ernährung – und das an 40 Stationen ganz in ihrer Nähe.
Während sich andere Institutionen aus kleinen Ortschaften zurückziehen, sorgten die mobilen Teams dafür, dass unabhängige Beratung nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Regionen verfügbar ist – ein echter Gewinn für den Verbraucherschutz und die Menschen in Sachsen.
Foto: Susanne Knebel-Scheffler
Unser Beratungsbus: Für Sie unterwegs
Wir kommen Ihnen entgegen - unabhängig, kompetent & vor Ort.
Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?
Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen
Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.