Das heißt, wir als Verbraucherzentrale Sachsen nehmen nach einer Prüfung der Sach- und Rechtslage für Sie mit dem Anbieter Kontakt auf, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Dies findet nach Aufklärung über ihre rechtlichen Möglichkeiten und in inhaltlicher Abstimmung mit Ihnen statt. Dabei kann es sich um beispielsweise um folgende Sachverhalte drehen:
- Widerruf des Vertrages
- Nicht erbrachte Leistungen
- Rechnungswiderspruch oder Preisänderungen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Reiseänderungen oder Reisemängel
- Reismängel
Anbieter, bei denen wir oftmals im Rahmen der Rechtsbesorgung behilflich sind:
- Anbieter von Telefon-, Fernseh- oder Internetanschluss
- Gas- und Stromversorger
- Reiseveranstalter
- Anbieter von Zeitschriften
- Inkassodienstleister bzw. Rechtsanwälte
Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmen wird im Regelfall schriftlich und nur außergerichtlich geführt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.