Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen

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Hilfe auf Rezept: So können gesetzlich Krankenversicherte eine häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe beantragen.
Junge Frau beim Bettenmachen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit und insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus.
  • Voraussetzung ist, dass Sie keine mit Ihnen im Haushalt lebende Person haben, die Sie pflegen bzw. den Haushalt führen kann.
  • Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt und es sind gesetzliche Zuzahlungen zu leisten.
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Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit, nach einer OP oder anderen Behandlung im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der Ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.

Unsere Tipps für den erfolgreichen Antrag bei der Krankenkasse:

Aufgaben

In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge Sie noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten können. Wird eine gute Fee für den eignen Haushalt genehmigt, erledigt diese die nötigen Dinge, die anfallen: Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge erledigen sowie die Kinder betreuen und beaufsichtigen.

Antrag

Eine Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt können Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Zum ausgefüllten Formular muss eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind. Außerdem muss der Arzt darin auch angeben

  • ab wann die Hilfe notwendig ist
  • für wie lange und
  • in welchem Umfang die Hilfe gewährt werden sollte.

Damit die Versorgung reibungslos klappt, sollten Sie Ihren Antrag am besten schon während ihres Krankenhausaufenthalts auf den Weg bringen.

Dauer

Sollen in erster Linie Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik. Nach Rückkehr in das eigene häusliche Umfeld ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für höchstens 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.

Wahlfreiheit

Eine passende Haushaltskraft können Sie bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten. Es ist sinnvoll, die Krankenkasse bei der Antragstellung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten.

Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen.

Kosten

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen im Jahr 2022 10,25 Euro pro Stunde. Grundsätzlich können sämtliche Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, von den Krankenkassen erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. Als angemessen gilt in der Regel ein 8-stündiger Einsatz pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag bedeutet dies 82 Euro.

Was als "angemessene Stundenzahl" zu bewerten ist, muss im Rahmen der Umstände eines Einzelfalles berücksichtigt werden. Dabei ist beispielsweise zu berücksichtigen, wie viele Kinder im Haushalt zu versorgen sind, sowie das Alter der Kinder/des Kindes oder ob man Alleinerziehend ist. Zudem können die Umstände auch dazu führen, dass eine tägliche Einsatzzeit von mehr als acht Stunden erforderlich wird. Diese Umstände können der Krankenkasse im Einzelfall erläutern.

Für Nachbarn oder Freunde bedeutet der Stundenlohn eine kleine Anerkennung für ihr tatkräftiges Engagement. Nahe Verwandte oder Ehepartner bekommen die Finanzspritze der Krankenkasse nur, wenn sie dafür Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können.

Möglich ist aber auch, dass die Krankenkasse im Rahmen ihrer Satzungsleistung über den gesetzlichen Rahmen hinaus die Kosten einer Haushaltshilfe übernimmt. Fragen Sie am besten vorher bei ihrer Krankenkasse nach.

Setzen Sie auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt. In diesem Fall rechnet die Ersatzkraft bzw. die Einrichtung die Kosten direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Damit können Sie verhindern, dass Sie auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzenbleiben. Dennoch müssen Sie auch etwas zuschießen, nämlich zehn Prozent der Kosten. Umgerechnet sind dies mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Ist die häusliche Versorgung bereits durch Leistungen der Pflegeversicherung sichergestellt, gibt es keine Haushaltshilfe zusätzlich.

Allerdings ist ein Eigenanteil (Zuzahlung) von 10 Prozent der Kosten Pflicht, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Dies entfällt nur bei Schwangerschaft oder Entbindung.