Was sind Nährwertprofile?

Stand:
Das Einhalten bestimmter Nährwertprofile sollte die Voraussetzung für die Verwendung gesundheitsbezogener Werbeaussagen werden. Bis heute fehlen sie.
Müslischleifen

Das Wichtigste in Kürze:Aufs Wissen kommt es an

  • Unter einem Nährwertprofil (Nährstoffprofil, engl. nutrient profile) versteht man die charakteristische Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels, z. B. die Menge an Zucker, Fett oder Calcium in einem Joghurt.
  • Das Einhalten bestimmter Nährwertprofile sollte seit 2009 die Voraussetzung für die Verwendung gesundheitsbezogener Werbeaussagen (Health Claims) auf Lebensmitteln sein und Verbraucher:innen vor Irreführung durch zu positive Aussagen schützen.
  • Bis heute fehlen diese Nährwertprofile.
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Nährwertprofile sind die charakteristische Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels, z. B. die Menge an Zucker, Fett oder Calcium in einem Joghurt.

In Bezug auf gesundheitsbezogene Werbung (gemäß Health-Claims-Verordnung) sind Nährwertprofile die Nährwert-Anforderungen an ein Lebensmittel. Danach darf ein bestimmter Gehalt von (negativ bewerteten) Nährstoffen (zum Beispiel Salz, Zucker, gesättigte Fettsäuren, Alkohol) in einem Lebensmittel nicht über- bzw. unterschritten werden, wenn dieses Lebensmittel eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe tragen soll. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll das sicher stellen, dass Lebensmittel, die mit positiven Gesundheitseffekten beworben werden, nicht gleichzeitig Nährstoffe in Mengen enthalten, deren übermäßiger Verzehr mit chronischen Erkrankungen in Verbindung gebracht wird. So sollen Verbraucher:innen vor Irreführung geschützt werden. Ohne solche Profile können Hersteller - wie derzeit praktiziert - Fett- und Zucker"bomben" mit Vitaminen und Co. anreichern und ihnen so einen gesunden Anstrich verpassen.

Immerhin gibt es seit November 2020 eine farbige, bewertende Nährwertkennzeichnung, den Nutri-Score, auch in Deutschland - allerdings nur auf freiwilliger Basis.

Wer legt Nährwertprofile fest?

Nährwertprofile richten sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit und werden von der EU-Kommission auf Grundlage der Vorschläge der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sowie unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten festgelegt.

Gesetzliche Grundlage für die Entwicklung von Nährwertprofilen ist Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung. Eigentlich sollte es solche Nährwertprofile bereits seit 2009 geben; doch unter dem Einfluss der Lebensmittelindustrie ruht die Diskussion seit Jahren. Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission sogar mitgeteilt, 2016 wolle sie Nährwertprofile grundsätzlich auf den Prüfstand stellen.

Dass Nährwertprofile entgegen der Auffassung der Lebensmittelwirtschaft grundsätzlich möglich sind, hat die WHO gezeigt: Für Kinder-Lebensmittel gibt es Nährwertprofile der Weltgesundheitsorganisation; damit soll die gezielt an Kinder gerichtete Werbung für weniger gesunde Lebensmittel eingedämmt werden.

Zurück auf Start

Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 ist wieder Bewegung in die Diskussion und in die Erarbeitung von Nährwertprofilen gekommen.

Zuvor schon hatte das BfR ein wissenschaftliches Konzept für Nährwertprofile erarbeitet. Demnach könnten auch positive (qualifizierende) Nährstoffe als Kriterien für die Nährwertprofile aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Nährstoffe, deren Zufuhr im Rahmen einer gesunden Ernährung wünschenswert ist, aber deren Aufnahme in der Allgemeinbevölkerung unterhalb der Zufuhrempfehlungen liegt, wie beispielsweise einfach ungesättigte Fettsäuren und Ballaststoffe.

Anfang 2021 wurde die EFSA von der Europäischen Kommission um wissenschaftliche Beratung zu wissenschaftliche Kriterien für die Auswahl von Nährstoffen für die Erstellung von Nährstoffprofilen gebeten, da die Kommission beabsichtigt, bis Ende des Jahres 2022 neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Ein diesbezügliches wissenschaftliches Gutachten (unter Beteiligung des BfR) hat die EFSA im März 2022 vorgelegt. Es wurde am 19. April 2022 veröffentlicht.

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sind die Nährwertprofile das Herzstück der Health-Claims-Verordnung. Nur sie gewährleisten, dass weniger geeignete Lebensmittel durch gesundheitsbezogene Aussagen als besonders gesund dargestellt werden. Kommt es nicht zu einer Einigung über Nährwertprofile müssten alle allgemeinen gesundheitsbezogenen Aussagen gemäß Health-Claims-Verordnung , die bisher zugelassen worden sind, zurückgezogen und verboten werden.

Quellen:


EFSA Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens (NDA) (2022): Scientific advice related to nutrient profiling for the development of harmonised mandatory front-of-packnutrition labelling and the setting of nutrient profiles forrestricting nutrition and health claims on foods. EFSA Journal 20(4):7259, doi: 10.2903/j.efsa.2022.7259

EFSA (2021): Wissenschaftliches Gutachten der EFSA fließt in die harmonisierte Kennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen und die Beschränkung von Nährwert- und Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln ein. Stand: 03.02.2021

European Commission (14.12.2020): Request for a scientific advice on the development of harmonised mandatory front-of-pack nutrition labelling and the setting of nutrient profiles for restricting nutrition and health claims on foods

Klöckner: Mehr Orientierung bei der Lebensmittelauswahl - Deutsche Präsidentschaft bringt europäische Lebensmittelkennzeichnung voran. BMEL-Pressemeldung 257/20 vom 15.12.2020

Bundesinstitut für Risikobewertung: Nährwertprofile (abgerufen am 12.07.2022)

Bundesinstitut für Risikobewertung: Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen und Health Claims. Aktualisierte FAQ des BfR vom 25. Mai 2007 (abgerufen am 12.07.2022)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Nährwertprofile – Grenzen für Gesundheitswerbung setzen, Stand: Mai 2018 (abgerufen am 12.07.2022)

WHO (2015): WHO Regional Office for Europe nutrient profile model (abgerufen am 12.07.2022)