Für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung

Stand:
Die Auswirkungen der Energiepreiskrise stellen eine Belastung für sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Insbesondere in Sachsen waren und sind die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung über dem bundesdeutschen Durchschnitt.
Erneuerbare Energien

Für eine zukunftsfähige und sichere Energieversorgung bedarf es bezahlbarer Energiepreise und einer Versorgungs- und Planungssicherheit für Bürger, Unternehmen und Kommunen sowie in der Krise sofortiges und zeitnahes Handeln zur Stabilisierung des Systems. Die Märkte für Strom, Gas und Fernwärme sind zu monitoren. Insbesondere die Fernwärmepreise befinden sich auf hohem Niveau mit starken regionalen Unterschieden. Es bedarf einer wirksamen Aufsicht (Landeskartellbehörde), um den Aufgaben der Überwachung und ggf. Regulierung gerecht zu werden. Monopolstellungen dürfen nicht für überhöhte Preise genutzt werden.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.