Bankkunden müssen Rückzahlungen erhalten

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant nun gerichtlich gegen diese beiden Sparkassen vorzugehen und sucht dafür Kunden:innen der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn.

 

Das Wichtigste in Kürze

Off

Aktualisierung: 28.10.2021

Zahlen Banken und Sparkassen die zu Unrecht erhobenen Gebühren an Verbraucherinnen und Verbraucher zurück?

Unsere Online-Befragung hat ergeben, dass insbesondere die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn Erstattungsforderungen vollständig zurückweisen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant nun gerichtlich gegen diese beiden Sparkassen vorzugehen und sucht dafür Kunden:innen der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn.

Informationen zu den geplanten Klagen finden Sie hier: vzbv plant Klagen gegen Sparkassen wegen Bankgebühren.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.

JB2024_Erste Hilfe nach BGH-Urteil

Gekämpft, gewonnen: Am 9. Juli 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte – eine wichtige Entscheidung für Sparer*innen und ein großer Tag für den sächsischen Verbraucherschutz. Das Beratungszentrum Dresden informierte schnell und kompetent über die nächsten Schritte.