Regionalität: Herkunft von Lebensmitteln sollte klar erkennbar sein

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„Von hier“ oder „Gutes aus der Region“ – solche Lebensmittelwerbung in Supermärkten und bei Discountern verspricht regionale Herkunft und Erzeugung. Nachvollziehbar ist der tatsächliche Ursprung vieler, vor allem verarbeiteter Lebensmittel, für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch meistens nicht, denn am Markt existiert eine unüberschaubare Zahl an Kennzeichnungssystemen, Siegeln und Markennamen, die regionale Herkunft versprechen.
Auf einem Marktstand liegen Gemüse und Salate aus, ein Schild weist auf regionale Hersteller hin.

Regionale Herkunft ist für viele Verbraucher ein wichtiges Entscheidungsmerkmal beim Lebensmitteleinkauf. Die Herkunftskennzeichnung ist aktuell uneinheitlich. Gesetzlich verpflichtend ist Angabe des Herkunftslandes bei vielen Obst- und Gemüsesorten, Eiern, Fisch, Rindfleisch, nativen Olivenölen und Honig sowie verpacktem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel. Trotzdem wird die Herkunftskennzeichnung insgesamt dem Informationsbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gerecht.

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Neben einer EU-weit verbindlichen Kennzeichnung ist die Vereinheitlichung der Regionalkennzeichnung der Bundesländer auf Basis vergleichbarer Kriterien wünschenswert. Bis dahin sollte das Regionalfenster Sachsen gestärkt und ausgebaut werden.
Da ein großer Teil der Verbraucherschaft bei Lebensmitteln des täglichen Bedarfs großen Wert auf regionale Herkunft legt, die landwirtschaftliche Nutzfläche in Sachsen und weltweit kontinuierlich schrumpft und die globalen Warenströme volatiler geworden sind, sollte der Erhalt landwirtschaftlich genutzter Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln und damit für die Ernährungssicherheit höchste Priorität haben. Ein hoher Grad an Selbstversorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die sich sinnvoll in Sachsen erzeugen lassen ist anzustreben. Dies stärkt den gesellschaftlichen Zusammen halt und stärkt die regionale Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze in Sachsen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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