SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Regionalität: Herkunft von Lebensmitteln muss erkennbar sein!

Stand:
Für eine verpflichtende und transparente Herkunftskennzeichnung
Auf einem Marktstand liegen Gemüse und Salate aus, ein Schild weist auf regionale Hersteller hin.

„Heimat“, „von hier“ oder „Gutes aus der Region“: Lebensmittelverpackungen und -werbung strotzen vor Begriffen, die Regionalität und lokale Erzeugung suggerieren. Eine Garantie für den tatsächlichen, regionalen Ursprung haben Verbraucher jedoch nicht. Es bedarf einer verlässlichen, verpflichtenden und transparenten Angabe zum Ursprung der Lebensmittel.

Off
1. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine verpflichtende Kennzeichnung des Ursprungslandes bei Lebensmittelzutaten.
#wirfürverbraucher
Die EU-Kommission muss dafür sorgen, dass auch auf verarbeiteten Erzeugnissen die Herkunft der Lebensmittel angegeben werden muss.
#wirfürverbraucher
In der Lebensmittelverordnung ist das bisher nur für Rohwaren festgelegt.
#wirfürverbraucher
2. Zudem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen eine verbindliche Regelung von Werbung mit regionaler Herkunft.
#wirfürverbraucher
Die EU-weit verwendeten Kennzeichnungen „g. g. A.“, „g. U.“ und „g. t. S.“ müssen kritisch auf ihr Irreführungspotenzial geprüft und dem Verbraucherverständnis angepasst werden.
#wirfürverbraucher

Regionalität ist eines der wichtigsten Entscheidungsmerkmale beim Lebensmitteleinkauf. Laut dem aktuellen Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft[1] ist es 83 Prozent (sehr) wichtig, dass ein Lebensmittel aus der Region kommt. Nicht zuletzt seit den „Fridays-for-Future“ Protesten rücken die Themen Lebensmittel und Regionalität im Sinne einer nachhaltigen, klimaschonenden Ernährung zur Minderung des Co2- Fußabdrucks in den Fokus.

 

Für eine verpflichtende und transparente Herkunftskennzeichnung

Dabei lässt sich der Begriff „Regionalität“ nicht eindeutig definierten. Die Verbrauchererwartungen gehen von der einzelnen Gemeinde über Landkreise und Bundesländer bis zu ganz Deutschland. Fehlende, verbindliche Rahmenbedingungen nutzt die Lebensmittelbranche deswegen gern zur Vermarktung ihrer Produkte. Darüber hinaus können Anbieter sogar geographische Herkunftsangaben als Marke schützen lassen, ohne dass bestimmte Produktionsschritte in der genannten Region stattfinden müssen.


[1] BMEL: Deutschland, wie es isst. Der BMEL-Ernährungsreport 2020, Seite 16. Portal zum Download: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ernaehrungsreport-2020.html, Abrufdatum 08.06.2020


wir für verbraucher

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.