Gesundheitsversorgung den Bedarfen anpassen

Stand:
Im Zuge des demografischen Wandels verändert sich der Bedarf an Gesundheitsleistungen erheblich. Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine bestmögliche Gesundheitsversorgung in ihrem Wohnumfeld.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Über Kooperationen und Vernetzung sowie mobile Angebote bestehen Lösungsansätze, um Vorsorgeleistungen und Behandlungen auch im ländlichen Raum anbieten zu können. Zudem hat die Digitalisierung im Gesundheitswesen das Potential, einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung zu leisten. Die künstliche Intelligenz wird erfolgreich dabei helfen können und Möglichkeiten aufzeigen.

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Im Hinblick auf Gesundheitsdienstleistungen, Patientenrechte und Pflegebedürftigkeit gibt es Angebote, die von einer Vielzahl der Bürger jedoch als unüberschaubar, undurchsichtig, nicht zielgruppenspezifisch empfunden werden.
Für eine transparente Information und Beratung bedarf es auch in Sachsen einer unabhängigen Patienten- und Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, die deren Interessen im Fokus hat. Vorhandene digitale Angebote setzen zudem einen sicheren Umgang mit Medien und Technik voraus. Zur Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten bedarf es kompetenter Unterstützung durch anerkannte Vereine, denen die Bürger vertrauen. Eine Abkopplung nicht IT- affiner Verbraucher sollte vermieden werden.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.