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Das ändert sich 2022 bei Gesundheit und Ernährung

Stand:
Novellierung der Preisangabenverordnung bei Lebensmitteln, mehr Geld in der Pflege, Ende der Tötung männlicher Küken: Die Verbraucherzentrale NRW hat zusammengestellt, was sich 2022 rund um die Themen Gesundheit und Ernährung ändert.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh
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Tattoos: Aus für mehr als 4.000 gesundheitsschädliche Substanzen

Tattoofarben werden endlich sicherer: Die Verwendung von über 4.000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent Make-up wird ab 4. Januar 2022 EU-weit beschränkt. Grenzwerte hat die EU zum Beispiel für bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt.

Ab 4. Januar 2023 folgt dann das Aus für Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7 – zwei beliebte Farbstoffe für bunte Tattoos, für die es – im Gegensatz zu den vielen anderen – derzeit noch keine gesundheitlich unbedenklichen und technisch geeigneten Alternativen gibt. Bei Tätowierfarben und Permanent Make-up handelt es sich um Chemikaliengemische. Sie können gefährliche Stoffe enthalten, die Allergien und andere schwerwiegendere Auswirkungen auf die Gesundheit wie Veränderungen des Erbguts oder Krebs verursachen.

Mit Inkrafttreten der Änderung der REACH-Verordnung werden ab Januar 2022 Grenzwerte für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen eingeführt, die in Tätowierfarben oder Permanent Make-up verwendet werden. Die Beschränkung betrifft etwa Chemikalien, die Krebs oder Erbgutschäden verursachen, fortpflanzungsgefährdende Chemikalien sowie Kontaktallergene und haut- oder augenreizende Substanzen. Denn Farbpigmente, die tief in die Haut eingebracht werden, können in verschiedene Organe wie Lymphknoten und Leber gelangen. Manchmal werden Tätowierungen mithilfe eines Lasers entfernt, der Pigmente und andere Stoffe in ihre Bausteine zerlegt. Dadurch können dann möglicherweise schädliche Spaltprodukte freigesetzt werden und dann im Körper zirkulieren. Da Chemikalien, die in Tätowierfarben und Permanent Make-up verwendet werden, lebenslang im Körper verbleiben können, besteht auch die Möglichkeit einer Langzeitexposition gegenüber potenziell schädlichen Inhaltsstoffen. In Zukunft sollen Chemikalien automatisch in Tattoofarben verboten werden,  wenn sie als

  • krebserzeugend, erbgutschädigend, fruchtbarkeits- bzw. fruchtschädigend,
  • kontaktallergen,
  • Stoff mit Ätzwirkung auf die Haut,
  • hautreizender Stoff,
  • augenreizender Stoff oder
  • augenschädigender Stoff

eingestuft oder wenn diese durch die Kosmetikverordnung beschränkt werden.

Tinten für Tattoos oder Permanent-Make-up müssen künftig auch für diesen Verwendungszweck gekennzeichnet sein. Das Etikett muss zudem eine Liste der Inhaltsstoffe und einschlägige Sicherheitshinweise enthalten.

Organspende: Neues Onlineregister und mehr Information zur selbstbestimmten Entscheidung

In Hausarztpraxen sollen Patientinnen und Patienten ab März 2022 intensiver über die Möglichkeiten zur Organspende informiert werden. Und unter www.organspende-register.de wird ab März zudem ein neues Onlineportal zugänglich sein, um Spendererklärungen künftig auch elektronisch abgeben oder widerrufen zu können.

Vorgesehen ist das im Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (kurz: Transplantationsgesetz), das am 1. März 2022 in Kraft tritt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass ein bundesweites Organspenderegister beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet wird. Gesetzlich Krankenversicherte sollen spätestens ab 1. Juli 2022 per App auf dieses sogenannte Register für Erklärungen  zur Organ- und Gewebespende zugreifen und dort freiwillig ihre Erklärungen abgeben, ändern und widerrufen können. Die dort vorgenommenen Eintragungen können den Organspendeausweis ersetzen. Dieser wird jedoch auch weiterhin gültig sein. Das Register wird mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März zugänglich.

Die derzeit geltende Rechtslage – die sogenannte Entscheidungslösung – bleibt in ihrem Kern unverändert. Das bedeutet: Eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die potenzielle Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen zugestimmt haben.

Mit intensiver Informations- und Aufklärungsarbeit will der Gesetzgeber die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende nun stärker fördern und auch die Möglichkeiten verbessern, um die persönliche Entscheidung zu registrieren.  

So sollen Ausweisstellen von Bund und Ländern künftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen oder übermitteln, wenn Personalausweise, Pässe oder Passersatzpapiere ausgegeben werden. Dabei wird auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, sich vor Ort oder später in das Online-Register einzutragen, hingewiesen.

In Hausarztpraxen können Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten werden. Dazu gehört, dass sie über die Bedeutung der Spende für kranke Menschen informiert werden und die medizinische Anwendung von Organen, Geweben und Gewebezubereitungen erläutert wird. Aber auch die Tragweite und Bedeutung einer abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende sowie über das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen wird aufgeklärt. Mit Vollendung des 16. Lebensjahrs können Patientinnen und Patienten selbstständig entscheiden, ob sie einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten. Zudem kann man bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Spende widersprechen. 

Das Gesetz sieht außerdem vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern. Ein Grundwissen zur Organspende soll zudem in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt werden. Die Änderung des Transplantationsgesetzes ist zwar bereits im Januar 2020 vom Bundestag verabschiedet worden, doch es gilt erst zwei Jahre nach seiner Verkündung. Laut Stiftung Organtransplantation (DSO) standen in Deutschland 2020 9.463 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.

Mehr Geld für die Pflege

In einigen Bereichen der Pflege gibt es ab 1. Januar 2022 mehr Geld. Fünf Prozent mehr gibt es zum Beispiel bei der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2). Die Leistung ist gedacht für Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder häuslicher Versorgung durch einen Pflegedienst. Auch für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er liegt dann bei 1.774 Euro. Und wer stationär gepflegt wird, also im Pflegeheim lebt, wird ab 2022 beim Eigenanteil entlastet. Die Pflegeversicherung zahlt einen höheren Zuschuss zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Der Zuschuss steigt mit der Dauer der Pflege an, von fünf Prozent im ersten Jahr bis auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr. Neu: Pflegebedürftige Menschen im Krankenhaus haben ab 2022 einen Anspruch auf Übergangspflege in der Klinik, wenn die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann. Das gilt für maximal zehn Tage.

Schnarcherschiene wird für Erwachsene Kassenleistung

Erwachsene mit einer behandlungsbedürftigen schlafbezogenen Atmungsstörung (obstruktive Schlafapnoe) können ab 1. Januar 2022 eine so genannte Unterkiefer-Protrusionsschiene als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erhalten – unter der Bedingung, dass eine vorausgehende Überdrucktherapie nicht erfolgreich war. Die obstruktive Schlafapnoe ist die häufigste Form von Atmungsstörungen beim Schlafen. Die Schiene besteht aus transparenten, miteinander verbundenen Schienen für Unter- und Oberkiefer und hält die Atemwege von der Zunge frei. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an den Arbeitgeber

Ab 1. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber. Schon seit Oktober 2021 erhalten gesetzlich Versicherte bei Krankschreibung keinen „gelben Zettel“ mehr, sondern die eAU geht digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse. Wie beim E-Rezept kann es aber sein, dass die Umsetzung nicht flächendeckend in allen Praxen pünktlich startet.

Männliche Küken dürfen nicht mehr getötet werden

Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht für die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Das deutsche Tierschutzgesetz enthält nun den Satz: „Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.“ Nun wird entweder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert, oder die geschlüpften männlichen Küken werden alternativ als „Bruderhähne“ gemästet. Deutschland ist das erste Land mit solch einem Verbot. Das bedeutet jedoch auch, dass aus dem Ausland importierte Eier dieser Regelung nicht unterliegen und weiterhin in Deutschland verkauft werden dürfen oder auch in Nudeln oder Kuchen verarbeitet werden können.

Lebensmittelhaltbarkeit: Einfacher Hinweis auf Preisreduzierung reicht

Wenn schnell verderbliche Waren oder Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit – wie zum Beispiel Milch und Milchprodukte oder Obst und Gemüse – zu einem reduzierten Preis verkauft werden, um sie nicht wegwerfen zu müssen, reicht ab Ende Mai 2022 ein einfacher Hinweis wie „30 Prozent billiger“ - ohne den neuen geminderten Preis anzugeben. Bisher sind Händler verpflichtet, auch bei diesen reduzierten Produkten einen neuen Gesamt- oder Grundpreis anzugeben und dafür ein neues Preisschild  zu erstellen. Mit der Novellierung der Preisangabenverordnung entfällt diese Pflicht. Vorausgesetzt, die Haltbarkeit läuft ab oder das Lebensmittel  droht bald zu verderben und es wird ausreichend kenntlich gemacht, dass der Gesamtpreis deshalb herabgesetzt wurde.

Die Neuregelung soll ein weiterer Baustein der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sein, mit der das Bundesernährungsministerium Maßnahmen über die gesamte Lebensmittelversorgungskette – von der Landwirtschaft, über die Verarbeitung, den Handel und die Außer-Haus-Verpflegung bis hin zum Verbraucher – eingeleitet hat.

Abnehmen: Abspecken bei Tempo- und Umfangsangaben

Zehn Kilo in acht Tagen oder drei Kilo über Nacht – mit gewichtigen Versprechen kommen häufig Produkte daher, die eine gewichtskontrollierende Ernährung unterstützen wollen. Damit solche Erfolgsprognosen mit Maß und Ziel bei Abnehmwilligen keine überzogenen Erwartungen mehr wecken, hat die EU mit einer Verordnung neue Vorgaben die Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung gemacht. So dürfen auf den entsprechenden Pulvern, Drinks oder Shakes künftig keine Hinweise mehr auf das Abnehmtempo und den möglichen Abnehmerfolg stehen. Auch nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sowie die Nennung von Referenzmengen (Nutrient Reference Values) sind auf diesen Produkten dann verboten.      

In der verpflichtenden Nährwertdeklaration bei Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung muss außerdem angegeben werden, wie viel Ballaststoffe und wie viel Cholin in dem Produkt enthalten ist. Cholin zählt zu den semi-essenziellen Nährstoffen, kann also vom Körper zum Teil selbst hergestellt werden. Eine ausgewogene Ernährung sorgt für eine ausreichende Versorgung mit diesem für die Funktionsfähigkeit von Gehirn, Nervensystem und Leber wichtigen Nährstoff.

Die Gesetzesänderung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1798 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 ist bis zum 27. Oktober 2022 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Denkbar wäre in Deutschland eine entsprechende Änderung in der Diät-Verordnung.

Neue EU-Öko-Verordnung für Produktion und Kennzeichnung

Ab 1. Januar 2022 tritt die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft. Neuheiten im Gesetz sind Änderungen im Kontrollsystem, neue Vorschriften für importierte Bio-Produkte, neue Anforderungen für Erzeuger und eine erweiterte Palette von Produkten, die als Bio-Produkte vermarktet werden können. So können landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie beispielsweise Salz, Mate, Bienenwachs, Baumwolle oder Wolle in Bio-Qualität angeboten werden. Wild lebende Tiere (Erzeugnisse der Jagd oder der Fischerei) fallen aber weiterhin nicht unter die EU-Öko-Verordnung. Sie regelt wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert, gekennzeichnet und nach Europa importiert werden. Die neue Öko-Verordnung soll für einen faireren Wettbewerb sorgen und vor Irreführung bei Bio-Produkten schützen.

Höchstmengen für schädliche Inhaltsstoffe pflanzlichen Ursprungs

Für bestimmte natürliche Inhaltsstoffe verschiedener Pflanzen gelten ab 1. Juli 2022 EU-weit gesetzliche Höchstmengen für Lebensmittel. Diese so genannten Pyrrolizidinalkaloide (PA), eigentlich ein natürlicher Fraßschutz einiger Pflanzen, können das Erbgut schädigen und Krebs hervorrufen. Ihre Abbauprodukte sind giftig für die Leber. Diese PA können in Lebensmitteln wie Tees, Kräutern und pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln, vor allem auch in Pollenprodukten enthalten sein. In Deutschland besonders relevant sind neben den Tees Kräuter wie Borretsch, Liebstöckel, Majoran, Oregano und Kreuzkümmel. Produkte, die bis zum 1. Juli 2022 bereits auf dem Markt sind, dürfen noch bis 31.12.2023 verkauft werden.

Lebensmittel: Weniger Blei – Übergangsfristen für Cadmiumgehalte enden

Nachdem die EU bereits Ende August 2021 strengere oder zusätzliche Höchstgehalte für Blei zum Beispiel in Säuglingsnahrung, Gewürzen, Wildpilzen und Salz festgelegt hat, wird ab der Weinernte 2022 auch am Grenzwert für den edlen Tropfen gedreht: Für Wein wird dieser von bisher 0,15 Milligramm (Weinernten 2016 bis 2020) auf 0,10 Milligramm pro Kilogramm Trauben gesenkt.

Die neuen oder strengeren Höchstgehalte für die Schwermetalle Blei und Cadmium in einer Vielzahl von Lebensmitteln sind Teil des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, der den Gehalt karzinogener Inhaltsstoffe weiter verringern will. Außerdem gilt das allgemeine Minimierungsgebot für Kontaminanten. Das sind Stoffe, die Lebensmitteln nicht absichtlich oder bewusst zugesetzt werden, aber trotzdem unerwünscht sind. Sie stammen zum Beispiel aus der Umwelt oder werden durch Produktionsprozesse eingetragen.
Hintergrund der neuen Grenzwerte für das gesundheitlich bedenkliche Schwermetall Blei sind Erkenntnisse, nach denen es keine Aufnahmemenge gibt, unterhalb derer gesundheitliche Schädigungen für den Menschen sicher ausgeschlossen werden können. Die Gehalte in Lebensmitteln sollten daher so niedrig wie möglich sein.

Übrigens: Für unter anderem Obst-, Gemüse- und Getreidesorten sowie Ölsaaten sind bereits seit Ende August 2021 niedrigere oder neue Höchstgehalte für Cadmium festgelegt. Vor Inkrafttreten der Verordnungen produzierte Lebensmittel durften noch in den Verkehr gebracht werden – am 22. beziehungsweise 28. Februar 2022 endet dann aber die hierfür festgelegte Übergangsfrist. 

Zusatzstoffe in Lebensmitteln: Titanoxid EU-weit verboten

Ob in Süßigkeiten, Speiseeis oder Nahrungsergänzungsmitteln: Der weit verbreitete weiße Farbstoff Titanoxid sorgt dafür, dass Farbe oder Glanz ins Lebensmittel kommt. Er konnte bisher auch in Überzügen z.B. in Dragees und Kaugummi enthalten sein. Dieser Zusatzstoff (E171), bei dem nicht auszuschließen ist, dass er genetisches Zellmaterial verändern kann, muss  2022 aus den Produktzusammensetzungen der Lebensmittelindustrie verschwinden.

Die EU-Mitgliedstaaten haben einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Regelungen sollen voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft treten. Dann beginnt eine sechsmonatige Auslaufphase, nach der ein vollständiges Verbot des Zusatzstoffs für Lebensmittel gelten wird.

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