Nicht alle Menschen mit geringem Einkommen sind von Ernährungsarmut betroffen. Doch begrenzte finanzielle Mittel erschweren oft den Zugang zu einer nachhaltigen und ausgewogenen Ernährung. Dabei ist gesundes Essen auch mit wenig Geld möglich – genau hier hat die Verbraucherzentrale Sachsen mit einer landesweiten Bildungsoffensive angesetzt.
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Ernährungskompetenz und Selbstwirksamkeit stärken
Oft führt eine schwierige finanzielle oder soziale Lage zu unausgewogenen Essgewohnheiten – sei es durch mangelndes Wissen über Lebensmittel, eingeschränkte Auswahlmöglichkeiten oder ungesunde Ernährungsmuster. Das Projekt vermittelt praktisches Ernährungswissen, stärkt Ernährungskompetenz und fördert Selbstwirksamkeit.
FÜR WEN DAS ANGEBOT GEDACHT IST:
Besonders einkommensschwache und bildungsbenachteiligte Menschen, darunter Senior*innen mit kleiner Rente, Migrant*innen, Geflüchtete, Studierende mit geringem BAföG, Alleinerziehende und kinderreiche Familien sollen von dem Angebot profitieren.
Kein individuelles Versagen, sondern strukturelles Problem
Wie lässt sich nachhaltiges Essen mit schmalem Geldbeutel planen, einkaufen und zubereiten? Dieser Frage widmeten sich Workshops zu Lebensmittelkunde, Einkaufstrainings und praxisnahe Übungen zur ausgewogenen Lebensmittelauswahl. Seit Sommer 2024 sind die Ernährungsberaterinnen mit ihrer landesweiten Initiative im Einsatz.

Dr. Birgit Brendel
Projektleiterin für Lebensmittel & Ernährung
„Gutes Essen versorgt nicht nur den Körper, sondern bereichert auch den Alltag und ist ein Stück Kultur.
Ernährungsarmut ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem.
Durch Bildungsangebote wie diese kann gesunde Ernährung unabhängig vom sozialen Status gelingen.“
Das Projekt „Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget – gemeinsam Ernährungsarmut begegnen“ ist Teil der Initiative „IN FORM“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In Kooperation mit der Europa-Universität Flensburg setzen die Verbraucherzentralen das Vorhaben als Verbundprojekt um.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
