Rund zwei Millionen Menschen in Sachsen haben keine Vorsorgedokumente, die im Ernstfall regeln, was zu tun ist. Um diese Lücke zu schließen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen ein neues landesweites Beratungsangebot gestartet.
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Warum Vorsorge so wichtig ist
Vorsorge ist ein sensibles Thema, das viele verdrängen – doch die steigende Nachfrage nach Beratung zeigt, dass immer mehr Menschen die Notwendigkeit erkennen, sich für den Ernstfall abzusichern. Ein Unfall, eine Krankheit oder das hohe Alter können dazu führen, dass man auf die Unterstützung von Angehörigen oder Freund*innen angewiesen ist. Ohne klare Regelungen stehen diese jedoch oft vor rechtlichen Hürden und Unsicherheiten.
„Wer rechtzeitig vorsorgt, wahrt seine Selbstbestimmung und entlastet Angehörige in schwierigen Situationen."
Micaela Schwanenberg, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen
Vorsorgedokumente wie die Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht legen fest, wer Entscheidungen in alltäglichen, rechtlichen und medizinischen Angelegenheiten übernehmen darf – ob Post- oder Behördengänge, Bankgeschäfte oder die Abstimmung von Behandlungsplänen. Sie sorgen für Klarheit und gewährleisten rechtliche Sicherheit, damit persönliche Wünsche respektiert werden.
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Heute regeln, was in Zukunft wichtig wird: Unsere Vorsorgeberatung für Sachsen
Erstellen und prüfen Sie gemeinsam mit unseren Expert*innen wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Unsere Vorsorgeberatung finden Sie an über 18 Standorten und mehr als 40 Beratungsbus-Stationen in Sachsen.
„Auf diesem Weg für die Zukunft vorzusorgen, stärkt die Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit von Verbraucher*innen und fördert die Akzeptanz des Themas in der Bevölkerung“, so Schwanenberg.
Seit Juli 2024 bietet die Verbraucherzentrale Sachsen umfassende Rechtsberatung zur Erstellung und Überprüfung dieser Dokumente an. Ergänzend dazu informiert die „Plauderstunde Vorsorge“ in einem leicht zugänglichen Format verständlich über alle wichtigen Schritte für eine sichere Zukunft.
Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet
Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.