Markt für Dynamische Stromtarife in Sachsen? Unsere Umfrage gibt Aufschluss

Stand:
Für ein genaues Bild sind wir mit allen sächsischen Grundversorgern in den Dialog gegangen. Wir wollten wissen: Wie steht es um dynamische Stromtarife? Knapp die Hälfte der Anbieter hat reagiert - ihre Antworten geben spannende Einblicke in den Stand der Dinge.
Jemand schreibt auf ein Klemmbrett
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Wie sieht’s bei den sächsischen Stromanbietern aus? Wir haben bei den 39 Grundversorgern im Bereich Strom nachgefragt. Knapp die Hälfte hat uns geantwortet. Ergebnis: Aktuell sind dynamische Stromtarife noch kein Geschäft für Sachsens Grundversorger.

Alle Erkenntnisse aus der Anbieterbefragung:

  • Alles am Anfang: Vier der Unternehmen waren aufgrund der Größe schon 2024 zu einer Einführung verpflichtet, alle anderen bieten seit 1. Januar 2025 einen dynamischen Stromtarif an bzw. werden diesen im zweiten Quartal 2025 auf den Markt bringen.
  • Verschwindend geringe Kundschaft: Nur einer der großen Grundversorger verzeichnet Kund*innen im dreistelligen Bereich in den dynamischen Stromtarifen. Bei zwei weiteren Anbietern sind es weniger als zehn Kund*innen. Der große Rest liefert noch nicht.
  • Kaum Vertrieb bei eigentlich klarer Zielgruppe: Grundsätzliche Informationen werden zwar auf Webseiten gegeben, proaktive Zielgruppenansprache findet aber kaum statt. Als geeignete Verbrauchergruppe sieht die Mehrzahl Prosumerhaushalte an.
  • Entsprechend geringe Nachfrage: Anfragen durch potenzielle Kund*innen und Interesse nach den neuen Tarifen sind seit Jahresbeginn 2025 im niedrigstelligen Bereich angesiedelt.
  • Grundpreise variieren und sind vom Bezugsgebiet abhängig: Zehn der 18 antwortenden Grundversorger machten präzise Angaben zu ihren Grundpreisen. Diese variieren auf monatlicher Basis zwischen acht und knapp 60€ brutto im Monat. Die Preise können sich ggf. je nach Bezugsgebiet auch beim selben Anbieter unterscheiden.
  • Meist kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen: Verbraucher*innen erhalten bei den derzeitigen Angeboten meist große Flexibilität. Die Mindestvertragslaufzeiten liegen oftmals bei nur einem Monat, teilweise auch bei einem halben oder ganzen Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen einen Monat.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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