Smart Meter: Preisprüfung und rechtliche Schritte in Sachsen

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Einbaukosten für Smart Meter überprüft. Drei Anbieter forderten zu hohe Preise – es folgten Abmahnungen und eine Klage. Ziel: Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Preisobergrenze von 100 Euro.
Mann prüft etwas am Laptop
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„Verbraucher*innen werden durch die hohen Preise an der Optimierung ihres Energieverbrauchs ge- und bei der Ressourcenschonung behindert. Sie haben ein Recht auf eine faire und nachvollziehbare Preisgestaltung beim Einbau der Smart Meter", betont Lorenz Bücklein, Energierefrent der Verbraucherzentrale Sachsen.

Voraussetzung für die Nutzung dynamischer Stromtarife ist ein intelligentes Messsystem – besser bekannt unter der Bezeichnung Smart Meter. Dieses ersetzt den bisherigen Stromzähler. Für Haushalte mit höherem Verbrauch gilt eine gesetzliche Pflicht zum Einbau.

Um den Rollout zu beschleunigen, können seit 2025 Haushalte mit bis zu 6.000 kWh Jahresverbrauch den Einbau direkt beim Messstellenbetreiber beantragen. Der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber ist meist das lokale Stadtwerk vor Ort oder eine Tochtergesellschaft. Diese müssen den Einbau innerhalb von vier Monaten realisieren. Dafür sind nach dem Gesetz maximal 100 Euro angemessen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Preise für diesen optionalen Einbau nach dessen Einführung bei allen sächsischen Messstellenbetreibern überprüft. Drei der 31 Unternehmen verlangten dafür überzogene Preise. Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte deshalb die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda, Plauen Netz und die Stadtwerke Olbernhau ab. Der Netzbetreiber in Hoyerswerda verpflichtete sich in Form einer Unterlassungserklärung, die im Gesetz als angemessen vermuteten Höchstbeträge einzuhalten. Plauen Netz senkte die Preise auf das ab Februar 2025 gültige Niveau. Beide verlangen beim freiwilligen Einbau auch für Haushalte mit geringem Verbrauch nun die vom Gesetzgeber vorgesehenen 100 Euro.

Die Stadtwerke Olbernhau sahen nach der Abmahnung keinen Anlass, ihre Preise anzupassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat daher Klage auf Unterlassung eingereicht.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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