SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Auf welcher Basis trifft die Verbraucherzentrale Verzehrempfehlungen?

Stand:
Auf welchen Studien oder Annahmen basieren die Verzehrempfehlungen der gelisteten Vitamine? Sind sie medizinisch begründet oder einfach durch nachzählen der typischerweise verzehrten Vitamine ermittelt und für gut befunden?
Off

Frage

Hallo, Frage zu den Vitaminen: Die Verzehrempfehlungen der verschiedenen Vitamine haben Sie aus externen Quellen. Diese unterscheiden sich teilweise und geben auch in keinem Fall Auskunft darüber, wie sie ermittelt wurden. Auf welchen Studien oder Annahmen basieren die Verzehrempfehlungen der gelisteten Vitamine? Sind sie medizinisch begründet oder einfach durch nachzählen der typischerweise verzehrten Vitamine ermittelt und für gut befunden?        

Zweite Frage: Zu Vitaminen gibt es einige gute Studien was die vorbeugende Wirkung angeht (Karolinska Institute, Harvard Medical School...). Am Beispiel Omega 3 wird auf Ihrer Seite angegeben, es lägen keine wissenschaftlichen Studien vor, die die positive Wirkung belegen. Googelt man allerdings Omega 3 und Harvard, so findet man schnell eine Vielzahl von Studien, die genau das nahelegen. Haben Sie Grund zu der Annahme, dass die Studien nicht sorgfältig oder aussagekräftig sind?

Antwort

In der Regel entsprechen unsere Empfehlungen den D-A-CH-Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr. „D-A-CH“ steht für die drei Länder Deutschland (D), Österreich (A) und Schweiz (CH), deren Fachgesellschaften für Ernährung die Referenzwerte gemeinsam herausgeben. Andere internationale Organisationen, wie die Weltgesundheitsorganisation/Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (WHO/FAO) oder die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben ebenfalls Referenzwerte veröffentlicht, die wir teilweise ebenfalls nennen.

Die vollständigen D-A-CH-Referenzwerte können kostenpflichtig erworben werden. Neben den konkreten Werten, die auch kostenlos online veröffentlicht sind, ist dort ebenfalls beschrieben, auf welcher Datengrundlage die Referenzwerte beruhen. Zugrundeliegende Studien und Berechnungen werden beschrieben und aufgeschlüsselt.

Die Referenzwerte werden in „empfohlene Zufuhr“, und „Schätzwerte“ und „Richtwerte“ unterschieden. Welche Art von Referenzwert für den jeweiligen Nährstoff angegeben wird, hängt u.a. von der wissenschaftlichen Datenlage ab. Die „empfohlene Zufuhr“ hat die größte Aussagekraft, da sie auf einem experimentell ermittelten, gesicherten durchschnittlichen Bedarf basiert. Ist der durchschnittliche Bedarf nicht genau bekannt, werden „Schätzwerte“ ermittelt, die experimentell gestützt sind und/oder aus dem Verzehr adäquat ernährter Gesunder abgeleitet werden. Bei den Referenzwerten für Vitamin A, Vitamin B1, Vitamin B2, Niacin, Vitamin B6, Folsäure, Vitamin B12 und Vitamin C handelt es sich um „empfohlene Zufuhren“, die Referenzwerten für Vitamin D, Vitamin E, Vitamin K, Pantothensäure und Biotin sind Schätzwerte. „Richtwerte“ spielen bei Vitaminen und Mineralstoffen keine Rolle, es gibt sie z. B. für die Energieaufnahme aus Kohlenhydraten und Fett. Weiterführende Informationen zu den D-A-CH-Referenzwerten finden Sie hier. Bei diesen Werten geht es immer darum, was der Körper benötigt. Es geht nicht um therapeutische oder präventive Dosierungen, das wäre Aufgabe von Arzneimitteln.

Vitamine und auch Omega-3-Fettsäuren sind wichtig für die normale Funktion unseres Körpers. Wenn Unternehmen entsprechende gesundheitsbezogene Angaben verwenden wollen, müssen sie deren Verwendung beantragen. Die EFSA überprüft dann anhand aller vorliegenden relevanten Studien, ob die Aussagen wissenschaftlich gesichert sind. Beispielsweise müssen relevante Humanstudien, die die Aussage absichern, vorliegen. Aber auch relevante Tier- und In-vitro-Studien werden mit einbezogen. Die EU-Kommission entscheidet auf Basis dieser Gutachten, ob die beantragten Aussagen zukünftig zugelassen werden oder nicht. Auf dem Internetauftritt der EU-Kommission sind alle bisher überprüften gesundheitsbezogenen Aussagen mit ihrem Status (zugelassen oder nicht zugelassen) aufgelistet. Dort sind auch die Gutachten der EFSA hinterlegt.

Für Vitamine und auch Omega-3-Fettsäuren sind diverse gesundheitsbezogene Aussagen erlaubt, da deren Funktionen im Körper gut untersucht sind. So sind für Lebensmittel mit Omega-3-Fettsäuren folgende Aussagen wissenschaftlich belegt und erlaubt:

  • α-Linolensäure und Linolsäure werden für ein gesundes Wachstum und eine gesunde Entwicklung bei Kindern benötigt.
  • α-Linolensäure trägt zum Erhalt eines normalen Cholesterinspiegels bei.
  • Die Aufnahme von Docosahexaensäure (DHA) trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zu einem Alter von 12 Monaten bei.
  • Die Aufnahme von DHA durch die Mutter trägt zur normalen Entwicklung des Gehirns und der Augen beim Fötus und beim gestillten Säugling bei.
  • DHA trägt zur normalen Gehirnfunktion bei.
  • DHA trägt zum Erhalt normaler Sehkraft bei.
  • DHA und EPA tragen zum Erhalt normaler Triglyzeridspiegel im Blut bei.
  • DHA und EPA tragen zum Erhalt eines normalen Blutdrucks bei.
  • EPA und DHA tragen zur normalen Herzfunktion bei.

 

Diese Wirkungen werden allerdings nur erzielt, wenn eine bestimmte Menge dieser Fettsäuren täglich aufgenommen wird. Die Produkte müssen daher einen entsprechenden Hinweis tragen und natürlich die erforderliche Dosierung liefern.

 

Weiterführende Informationen:

Wer heilt, hat Recht? Welchen Studien kann man vertrauen?

Die Dosis macht das Gift - Empfohlene Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.