Nach geltender Rechtslage sind die Kostenforderungen der Inkassounternehmen unverhältnismäßig hoch, für die Gebühren wird die Vergütung für Rechtsanwälte herangezogen. So entstehen für standardisierte Schreiben und Vereinbarungen Kosten, die mit Blick auf den tatsächlichen Aufwand bei den Inkassounternehmen nicht gerechtfertigt sind. Hinzu kommt, dass Verbraucher*innen oftmals Schreiben von Inkassodienstleistern erhalten, aus denen nicht klar erkennbar ist, welcher Gläubiger sich auf welcher Grundlage handelt.
Bereits seit vielen Jahren häufen sich die Beschwerden von Verbraucher*innen über Inkassounternehmen - aufgrund von fehlenden Informationen, unberechtigten und überhöhten Forderungen sowie teilweise massiven Druck zur Begleichung von Forderungen. Die aktuelle Covid19- Pandemie verstärkt diese Situation, da mehr Menschen in finanziellen Schwierigkeiten geraten.
Die Aufsicht für Inkassounternehmen ist derzeit bei den Amts- oder Landgerichten angesiedelt. Diese leiten in den seltensten Fällen Maßnahmen gegen unseriöse Inkassounternehmen ein. Für Inkassounternehmen aus dem Ausland gibt es überhaupt keine Aufsicht/Kontrolle. Der Handlungsbedarf ist hoch – sowohl in Bezug auf die Inkassokosten, die Beitreibungsmethoden und die mangelnde Aufsicht.
Die Bundesregierung hatte am 01. Juli 2020 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) zur Beratung gegeben. Dieser Referentenentwurf bietet weder hinreichenden Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken durch Inkassounternehmen noch vor zu hohen Inkassokosten.